Landgericht verurteilt Mutter aus Kaarst wegen Totschlags 15 Jahre Haft für zweifache Kindstötung

Düsseldorf (dto). 15 Jahre muss eine 33-jährige Frau aus Kaarst hinter Gitter, weil sie ihre beiden Töchter Louisa und Diana im Abstand von wenigen Monaten getötet hatte. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Mutter wegen Totschlags in zwei Fällen, die Anklage war von Mord ausgegangen. In seinem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem psychologischen Gutachten und ging von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aus.

Die Anklage hatte "wegen grausamer Taten aus niederen Beweggründen" lebenslange Haft gefordert, die Verteidigung wegen zweifachen Totschlags auf zwölf Jahre Gefängnis plädiert. Der Staatsanwalt hatte zudem das psychologische Gutachten als unwissenschaftlich kritisiert. Das Gericht wies diesen Vorwurf jedoch zurück und lehnte die geforderte Neubegutachtung der Angeklagten ab. Psychiater Martin Platzek hatte der Angeklagten eine "emotional instabile Persönlichkeit" bescheinigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die schwere Persönlichkeitsstörung der Angeklagten im ersten Tötungsfall wahrscheinlich zu einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit geführt habe, im zweiten Fall sei dies nicht auszuschließen.

Zwar sei der Fall aus "normaler" Sicht mit Emotionen geladen und grausam, wandte sich Richter Klaus-Dieter Buhlmann an die Zuhörer im Saal. Doch seien aus juristischer Sicht weder übermäßige Grausamkeit noch niedere Beweggründe nachzuweisen. Doch machte der Richter eine deutliche Unterscheidung zwischen beiden Verbrechen und wertete die Tötung der zweijährigen Diana als gravierender. Die Angeklagte hatte sich zu deren Beseitigung entschlossen, weil niemand nach dem Tod ihres ersten Kindes Verdacht geschöpft hatte. Das habe sie zur zweiten Tat "beflügelt", zitierte der Richter aus der Aussage der Angeklagten.

Staatsanwalt Hans-Rainer Kleinert erklärte nach dem Urteil, er wolle die Möglichkeit der Revision prüfen. Es sei allerdings vorstellbar, dass man es angesichts von 15 Jahren Haft damit "bewenden lasse". Die Angeklagte hatte gestanden, im November 2003 ihr drei Wochen altes Baby Louisa erstickt zu haben. Im August des Folgejahres verweigerte sie ihrer zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre und vier Monate alten Tochter Diana tagelang die Nahrung, versuchte dann, sie mit einem zusammengerollten Handtuch zu erdrosseln. Die Kinder starben nach einem stundenlangen Todeskampf. Als Motiv gab die Angeklagte Stress und Unlust an, sie sei mit der gesamten Situation überfordert gewesen.

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