Prozess in Düsseldorf 15-Jähriger zwang Mitschüler zum Drogenhandel mit Oregano

Düsseldorf · Anfang 2016 soll ein 15-Jähriger Golzheimer versucht haben, einen jüngeren Mitschüler zum Drogenhandel zu zwingen - allerdings nicht mit Marihuana, sondern mit Oregano. Er bedrohte ihn dabei massiv - als wär's ein echtes Drogengeschäft.

Man kann es rein optisch vielleicht mit Cannabis verwechseln - aber am Geruch erkennt man Oregano (hier im Bild) dann doch.

Man kann es rein optisch vielleicht mit Cannabis verwechseln - aber am Geruch erkennt man Oregano (hier im Bild) dann doch.

Foto: Shutterstock

Der Genuss der Gewürz- und Heilpflanze Origanum vulgare fällt eigentlich nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Es sei denn, die getrockneten Oregano-Blätter werden als Marihuana ausgegeben - und es findet sich jemand, der dieses Gewürz tatsächlich für eine Droge hält.

So soll es in diesem Fall gewesen sein. In Clipptütchen hat der Angeklagte demnach angeblich je drei Gramm Oregano abgepackt, den "Stoff" dem 13-Jährigen als Rauschgift angedreht und 65 Euro dafür verlangt.

Durch Weiterverkauf sollte der 13-Jährige das Geld hereinholen. Als das aber misslang (weil sich auf dem Schulhof niemand für das Gewürz interessierte), wurde der Schüler bedrängt, er solle die 65 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Ansonsten käme ein "Großdealer" mit einer Waffe vorbei und werde das "Drogengeld" gewaltsam eintreiben. Zur Anschauung soll der 15-Jährige dem Mitschüler per WhatsApp sogar ein Symbolfoto einer Pistole zugeschickt haben.

Weil der 15-Jährige laut Anklage so tat, als sei das Oregano (Kilopreis zehn Euro) hochwirksames Marihuana, muss er sich nicht nur wegen Gewürzhandels, sondern sogar als Drogendealer verantworten - und wegen räuberischer Erpressung, weil er den 13-Jährigen massiv zur Zahlung der 65 Euro gedrängt haben soll. Der Prozess wird hinter geschlossenen Türen geführt. Die Verhandlung findet am 10. November im Amtsgericht statt.

(wuk)
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