Düsseldorf 14-Jähriger erhält Arbeitsstunden wegen Missbrauch

Düsseldorf · Eine Ermahnung und eine Arbeitsauflage von 30 Stunden erhielt ein 14-Jähriger gestern vom Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Der Jugendliche gab in nicht öffentlicher Verhandlung zu, eine zwölfjährige Schülerin im September 2015 in einer Reisholzer Wohnung missbraucht zu haben. Bei einem Treffen von mehreren Jugendlichen war der Angeklagte dem Mädchen ins dortige Badezimmer gefolgt. Nach seinen Angaben soll es ohne Gewalt und freiwillig zum Sex-Kontakt mit dem Kind gekommen sein. Doch das Mädchen hat beteuert, der Kontakt sei nicht einvernehmlich gewesen.

Bekannt wurde der Vorfall erst, als das Mädchen einer Freundin davon erzählte und ein Sozialdienst davon erfuhr. Als das Jugendamt eingeschaltet wurde, gab es den Vorfall direkt an die Polizei weiter. Da im Jugendrecht nicht die Bestrafung im Vordergrund steht, sondern der Erziehungsgedanke, hat der Jugendrichter den 14-Jährigen zwar schuldig gesprochen und eindringlich ermahnt. Als Sanktion wurden aber lediglich 30 Stunden sozialer Arbeit gegen ihn verhängt.

(wuk)
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