Landgericht Düsseldorf 120.000 Euro teure Marionette gefälscht?

Düsseldorf · Das Landgericht verhandelt eine Zivilklage um eine angeblich 1918 von der Schweizer Künstlerin Sophie Taeuber-Arp geschaffene Marionette. Der Wert der Puppe soll bei 120.000 Euro liegen – wenn sie echt ist.

Das Landgericht verhandelt eine Zivilklage um eine angeblich 1918 von der Schweizer Künstlerin Sophie Taeuber-Arp geschaffene Marionette. Der Wert der Puppe soll bei 120.000 Euro liegen — wenn sie echt ist.

Streitigkeiten um die Echtheit von Kunst gehören in der Kunststadt Düsseldorf fast zum Gerichtsalltag. Nach dem Gezänk um die Echtheit von mehreren Immendorff-Bildern oder um eine "Franzosen"-Plastik des Künstlers A.R.Penck muss sich eine Zivilkammer des Landgerichts aktuell unter Aktenzeichen 3 O 395/11 mit der Echtheit einer Gliederpuppe befassen. Die Marionette stammt angeblich von 1918 und soll damals von der Schweizer Künstlerin Sophie Taeuber-Arp für das Puppenspiel "König Hirsch" kreiert worden sein.

Die Galerie Hans Mayer hatte die Puppe 2011 von einer Sammlerin (71) aus der Schweiz gekauft, den Kaufpreis von 120 000 Euro zur Hälfte schon gezahlt, als dann aber Zweifel an der Echtheit der Marionette aufkamen. Auf Klage der Sammlerin, die auf ihrem Restgeld beharrt, befragte das Landgericht jetzt eine Expertin. Deren Votum war eindeutig: Die teure Puppe sei viel zu plump, um echt zu sein. Das Gericht schlug beiden Parteien eine gütliche Einigung vor.

"Hochartifiziell und präzise" aus gedrechseltem Holz gefertigt, danach bemalt und mit Federschmuck garniert - so kennt die Kunstexpertin Walburga Krupp die bisher bekannten Marionetten von Sophie Taeuber-Arp. 1918 hatte die Gattin von Dada-Künstler Hans Arp 17 solcher als besonders ausdrucksstark gelobten Marionetten gestaltet, allesamt kleine Holzskulpturen aus lauter geometrischen Formen.

Was der Galerie Hans Mayer im Frühjahr 2011 allerdings von einer Kunstsammlerin aus der Schweiz für 120.000 Euro angeboten wurde, tat Kunstexpertin Krupp als Sachverständige jetzt aber als "geradezu plump" ab, als eine Puppe "im Stile von" und vielleicht "aus der damaligen Zeit" - aber eben nicht aus der Hand von Sophie Taeuber-Arp. Zumal die hier umstrittene Marionette aus Papier, Kork und Holz gefertigt, nicht in allen Gliedern beweglich ist und nicht an Fäden hängt.

Für diese Einschätzung musste Expertin Walburga Krupp die Puppe jetzt nicht mal genau untersuchen. Denn sie gab an, sie habe schon im Jahr 2007 mit drei Kollegen deren Echtheit überprüft — und habe das Puppen-Objekt schon damals als Fälschung eingestuft. Angeblich soll die Kunstsammlerin schon im Jahr 2000 versucht, haben, diese Puppe als Original bei einem Londoner Auktionshaus unter den Hammer zu bringen.

Auch damals sei die Marionette wegen Zweifeln an ihrer Echtheit aber für die Auktion gar nicht erst zugelassen worden. Die Kunstsammlerin beteuert dagegen, ihr sei das kostbare Stück 1963 von einer langjährigen Freundin der Sophie Taeuber-Arp, von einer 1986 gestorbenen Kunstweberin, persönlich übergeben worden. Doch auch diese Herkunftsangabe bezweifeln die Kunstexperten inzwischen.

Unterm Strich regte das Düsseldorfer Landgericht daher als Kompromiss an: Die Sammlerin erhält jetzt kein Restgeld mehr von der Galerie Hans Mayer. Die Galerie wiederum bekommt kein Geld zurück, sondern behält die umstrittene Marionette. Können sich beide Seiten mit diesem Vergleichsvorschlag nicht anfreunden, dann kommt es am 19. September zum Richterspruch.

(RP)
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