Dormagen Zweites Bieterverfahren für "Nievenheim IV" läuft

Dormagen · Bis 30. August um 12 Uhr müssen die Gebote für drei Einzelhäuser und 12 Doppelhaushälften im Rathaus vorliegen.

 Im Baugebiet "Nievenheim IV" entstehen bereits erste Häuser.

Im Baugebiet "Nievenheim IV" entstehen bereits erste Häuser.

Foto: Lber

Seit Anfang Juli läuft das zweite Bieterverfahren der Stadt Dormagen zum Neubaugebiet "Nievenheim IV" nördlich der Bismarckstraße. Dabei werden noch 15 Baugrundstücke - drei Einzelhäuser und 12 Doppelhaushälften - für einen Mindestpreis von 295 Euro pro Quadratmeter angeboten. Es gibt einen fiktiven Familienbonus von 20 Euro pro Kind auf das Gebot. Die Bieterfrist läuft am Mittwoch, 30. August um 12 Uhr ab, bis dahin müssen die Gebote für die 15 Baugrundstücke bei der Stadt Dormagen eingegangen sein. "Die Nachfrage ist weiterhin groß, einige Gebote liegen schon im Tresor und warten auf die Öffnung am 31. August", erklärte Manfred Zingsheim von der städtischen Bauverwaltung.

Zu den bisher 62 vermarkteten Grundstücken liegen bereits viele Bauanträge im Rathaus vor. Es wurden im Baugebiet bereits ca. 40 Baugenehmigungen erteilt. "Einige Baubeginn-Anzeigen liegen der Bauaufsicht vor", wie die Stadt auf Nachfrage erklärt. Neben NaWoDo wurde mit dem Bau einer Doppelhaushälfte tatsächlich begonnen. "Weitere werden in Kürze folgen", so die Stadtverwaltung. Auch der Investor der Reihenhausgrundstücke hat bereits über 20 Baugenehmigungen erhalten.

Die ersten Bagger auf den 4,2 Hektar Wohnbaufläche waren am 12. Dezember 2016 angerollt, bis Mitte 2017 dauerte die Erschließung. Für das neue Wohnbaugebiet "Nievenheim IV" hatte die Stadt Dormagen in der ersten Runde des Bieterverfahrens 73 Grundstücke angeboten, um sie an die Meistbietenden zu vergeben. Davon waren Mitte Juni bereits 53 Notaraufträge erteilt, weitere sieben Zusagen standen noch aus. Trotz 192 Bietern gab es elf Grundstücke ohne Gebot und zwei, für die Absagen erfolgten und keine "Nachrücker" vorhanden waren. Der Stadtrat hatte Ende Juni beschlossen, dass Familien mit drei oder mehr im Haushalt lebenden Kindern (auch volljährigen) Gebote auf sechs statt drei Grundstücke abgeben dürfen.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort