Dormagen/Neuss/Düsseldorf Zwei Jahre für zweiten S-Bahn-Schläger

Dormagen/Neuss/Düsseldorf · Das Düsseldorfer Landgericht hat jetzt auch den zweiten der beiden so genannten "Dormagener S-Bahnschläger" zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Besim P. bekam von der zuständigen Strafkammer zwei Jahre Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung.

 Ob der 19-Jährige die Strafe verbüßen muss oder ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird, ist noch offen.

Ob der 19-Jährige die Strafe verbüßen muss oder ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird, ist noch offen.

Foto: ddp

Ob er die Strafe verbüßen muss oder ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird, ist noch offen. Der junge Gohrer hatte im Prozess gestanden, sowohl in Neuss als auch später in einer S-Bahn im Oktober dieses Jahres mehrere Männer verprügelt und sie zum Teil erheblich verletzt zu haben.

Bei sich hatte der 19-jährige Betonbauer jeweils einen Rottweiler-Rüden, der den Opfern zusätzlich Angst einjagte und Helfer davon abhielt, in die Auseinandersetzungen einzugreifen. Dennoch kam Besim P. im Prozess mit einer milderen Strafe davon als sein bereits verurteilter Freund Sinan Ö. Der Grund: Der 18-jährige Ö. war bei den Taten die jeweils "treibende Kraft", sein jetzt verurteilter Freund hatte erst immer dann eingegriffen, wenn die Schlägereien bereits im Gange waren. Außerdem war Ö. bereits mehrfach vorbestraft.

"Ob die Strafe gegen den jetzt verurteilten Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt wird, soll erst in einem halben Jahr entschieden werden", sagte Landgerichts-Sprecherin Petra Gundlach auf Anfrage der NGZ. Soll heißen: Sollte sich Besim P. bis dahin nichts mehr zu Schulden kommen lassen, hat er gute Chancen darauf, dass die Strafe tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt wird. Sollte er allerdings durch weitere Gewalttaten auffallen, wird er seine Strafe verbüßen müssen.

(NGZ)
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