Dormagen/Neuss/Düsseldorf Zwei Jahre für zweiten S-Bahn-Schläger
Dormagen/Neuss/Düsseldorf · Das Düsseldorfer Landgericht hat jetzt auch den zweiten der beiden so genannten "Dormagener S-Bahnschläger" zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Besim P. bekam von der zuständigen Strafkammer zwei Jahre Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung.
Bei sich hatte der 19-jährige Betonbauer jeweils einen Rottweiler-Rüden, der den Opfern zusätzlich Angst einjagte und Helfer davon abhielt, in die Auseinandersetzungen einzugreifen. Dennoch kam Besim P. im Prozess mit einer milderen Strafe davon als sein bereits verurteilter Freund Sinan Ö. Der Grund: Der 18-jährige Ö. war bei den Taten die jeweils "treibende Kraft", sein jetzt verurteilter Freund hatte erst immer dann eingegriffen, wenn die Schlägereien bereits im Gange waren. Außerdem war Ö. bereits mehrfach vorbestraft.
"Ob die Strafe gegen den jetzt verurteilten Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt wird, soll erst in einem halben Jahr entschieden werden", sagte Landgerichts-Sprecherin Petra Gundlach auf Anfrage der NGZ. Soll heißen: Sollte sich Besim P. bis dahin nichts mehr zu Schulden kommen lassen, hat er gute Chancen darauf, dass die Strafe tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt wird. Sollte er allerdings durch weitere Gewalttaten auffallen, wird er seine Strafe verbüßen müssen.