Schützenfest in Rommerskirchen Wildpinkler muss ins Gefängnis

Rommerskirchen · Der Fall hatte in Rommerskirchen für reichlich Aufregung gesorgt: Am Rande des Schützenfestes im August 2015 hatte ein Wildpinkler neben dem Festzelt einen Anwohner niedergeschlagen und schwer verletzt. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.

Damit lag das Gericht letztlich noch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Jugendstrafe - allerdings auf Bewährung - beantragt hatte. Laut Ermittlungen hatte der 18-Jährige eine Veranstaltung am Schützenfest-Freitag im Festzelt besucht. Statt die dortigen Toiletten zu benutzen, soll der junge Dormagener lieber das Zelt verlassen haben, um in einen benachbarten Garten zu pinkeln. Das wiederum stieß Anwohner Theo S. (Name geändert) sauer auf. "Seit Jahren wird beim Schützenfest auf mein Grundstück, meine Bepflanzung und die Hauswand gepinkelt", so S., "das ist einfach nicht in Ordnung."

Aufgebracht schnappte sich der Anwohner eine Dachlatte und wollte den Wildpinkler zur Rede stellen. "Ich wollte seine Personalien haben, um die Polizei rufen zu können." Das wiederum wollte sich der 18-Jährige nicht bieten lassen. Er versetzte dem Familienvater drei heftige Faustschläge, woraufhin der bewusstlos zu Boden ging. Laut Ermittlungen wurde er anschließend ins Kreiskrankenhaus Grevenbroich gebracht, hier verbrachte er zumindest eine Nacht auf der Intensivstation. "Noch heute klagt er über Probleme beim Sehen und Riechen", so Richter Heiner Cöllen.

Vier Wochen Dauerarrest verhängte er gegen den bereits vorbestraften Angeklagten. "Wir sind hier nicht in einer Bananenrepublik, sondern in einem Rechtsstaat", sagte Cöllen in seiner Urteilsbegründung, "die Schläge waren unbeherrscht und brutal. Hier kann auch von Notwehr im Hinblick auf die Dachlatte keine Rede sein." Im Jugendgefängnis habe der junge Mann nun Gelegenheit, über sein Vorgehen nachzudenken.

(mape)
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