Widersprüche in Dormagen Abwassergebühr-Urteil wirkt sich aus

Dormagen · Die CDU Fraktion forderte von der Verwaltung die Beantwortung mehrerer Fragen zum Thema „Höhe der Abwassergebühren in Dormagen“. Die Stadt rechnet mit weiteren Widersprüchen.

 Das Abwassergebühren-Urteil sorgt nun in manchen Kommunen und Städten für Aufruhr.  
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Das Abwassergebühren-Urteil sorgt nun in manchen Kommunen und Städten für Aufruhr. Foto: dpa

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat dieser Tage einem Bürger Recht gegeben, der gegen zu hohe Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick geklagt hatte. Die Richter gaben dem Mann in dem Musterverfahren recht und nannten die gesamte Kalkulation der Stadt rechtswidrig. Dies hat nun weitrechende Folgen, sind doch Millionen Bürger in NRW von dem Urteil betroffen.  Auch in Dormagen. Die CDU Fraktion wollte daher von der Stadt wissen, inwieweit sich dies nun auf Dormagen auswirkt.

 „Das Urteil ist sowohl der Verwaltung als auch den Technischen Betrieben Dormagen bekannt“, heißt es zunächst von der Stadt. Die CDU forderte die Verwaltung auf,  den kalkulatorische Zinssatz der Berechnung der Abwassergebühren aufzuführen. „Die Verwaltung hat für die Berechnung der Abwassergebühren, den von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW nach der bis dato aktuellen Rechtsprechung höchstens anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatz herangezogen, dieser lag für 2022 bei 5,242 Prozent.“ Ein möglicher Zuschlag von 0,5 Prozent sei in Dormagen nicht angewandt worden. Es gelte nun abzuwarten, inwiefern sich das Urteil auswirke: „Um die Auswirkungen auf die zukünftigen Gebührenberechnungen bestimmen zu können, müssen der weitere Verlauf des Verfahrens sowie insbesondere die ausführlichen Entscheidungsgründe des Gerichts abgewartet werden“, erklärt Kämmerer Torsten Spillmann.

Die Stadt rechnet jedoch bereits mit weiteren Widersprüchen: „In der Vergangenheit wurden für 2021 38 Widersprüche gegen die Grundbesitzabgabenbescheide eingelegt und für 2022 einer“, heißt es. „Aufgrund der Berichterstattung sind drei weitere Widersprüche eingegangen. Weitere sind zu erwarten. Eine inhaltliche Entscheidung über die Widersprüche wird erst getroffen, wenn die Rechtskraft des Urteils eingetreten ist und die entsprechenden Folgen aus der Urteilsbegründung für die Stadt Dormagen gezogen werden konnten.“ Mit hohen finanziellen Auswirkungen sei jedoch nicht zu rechnen: „Bestandskräftige Gebührenbescheide müssen nicht geändert werden müssen. Lediglich die vorliegenden Widersprüche könnten zu einer Rückerstattung führen.“

(kiba)
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