Werbeanlagen in Dormagen Irritation um Wahlplakat-Standort

Rheinfeld · Wo bis vor kurzem Werbebanner für Musikveranstaltungen an der Walhovener Straße hingen, stehen nun zwei große Wahlplakate. Die Verkehrskommission hatte die Banner moniert.

 An der Kreuzung B 9 / Walhovener Straße stehen zwei Großplakate von SPD und CDU. Die „Wesselmänner“ außerhalb der Ortschaft müssen 20 Meter Abstand zur Fahrbahn einhalten – wie auch Werbebanner und Hinweise auf Veranstaltungen, die dort zuvor entfernt wurden.

An der Kreuzung B 9 / Walhovener Straße stehen zwei Großplakate von SPD und CDU. Die „Wesselmänner“ außerhalb der Ortschaft müssen 20 Meter Abstand zur Fahrbahn einhalten – wie auch Werbebanner und Hinweise auf Veranstaltungen, die dort zuvor entfernt wurden.

Foto: Carina Wernig

Es ist die Zeit der Wahlplakate, die nun vor der Europawahl am 26. Mai aufgehangen werden – wobei sie in Anzahl und Größe nicht mit denen vor den Kommunalwahlen zu vergleichen sind. Die Parteien dürfen aber nun nicht einfach ihre Werbeplakate anbringen, wo sie möchten. Zu den Regeln gehört, dass Verkehrsschilder tabu sind und alles andere, das die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. So monierten Rommerskirchener zu Recht, dass ein AfD-Plakat über einem „Achtung Kinder“-Schild angebracht wurde. Bei solchen Verstößen greifen die Kommunen ein.

Aber auch andere Werbung darf nicht einfach angebracht werden. Diese Erfahrung machten jetzt Udo Bünz, stellvertretender Geschäftsführer des Bürger-Schützen-Vereins (BSV) Dormagen, und Event-veranstalter Marc Pesch, die vom städtischen Ordnungsamt aufgefordert wurden, ihre Werbung, unter anderem für die Ü 40-Party im Schützenhaus und die Neue Kölsche Welle auf dem Schützenplatz bzw. Musicalnacht in Zons von den beiden Rheinfelder Seiten der Kreuzung B 9 / Walhovener Straße zu entfernen. „Ablenkungen der Verkehrsteilnehmer sollen vermieden werden“, heißt es in der schriftlichen Aufforderung, einem Hinweis des Landesbetriebs Straßen.NRW, dem Träger der B 9. Aufgrund der Unfallhäufigkeit in diesem Bereich könne diese Werbung nicht gestattet werden.

Grundsätzlich dürfen Werbeanlagen außerhalb von Ortsdurchfahrten im Bereich von 20 Metern, gemessen ab Fahrbahnaußenkante, nicht errichtet werden. Das regeln Paragraf 28 des Straßen- und Wegegesetzes und Paragraf 9 des Bundesfernstraßengesetzes.

Natürlich haben Udo Bünz und Marc Pesch die Werbeanlagen entfernt, um einige Tage später auf der rechten Seite zwei Großplakate, „Wesselmänner“, von SPD und CDU vorzufinden. „Das irritiert mich doch sehr. Mussten wir etwa so schnell abbauen, um dort Platz zu machen“ fragt sich Udo Bünz laut: „Und gilt die Verkehrssicherheits-Regel dann nicht für alle?“ Die letzte Frage beantwortet Stadt-Pressesprecher Max Laufer auf Anfrage mit einem klaren „Natürlich gilt das für alle.“ Er betont: „Dem Eindruck, dass die Werbung für die Wahlplakate weichen musste, kann ich widersprechen.“ Er verweist auf die Unfallkommission von Straßen.NRW, die Hinweise auf die Ablenkungsgefahr konkret für diese Kreuzung gegeben habe. „Wir schauen uns das noch mal ganz genau an“, sagt Laufer.

Der Stadtsprecher erinnert an Verbotszonen, die ebenfalls für Wahlplakate gelten würden: „Nach dem Runderlass des nordrhein-westfälischen Verkehrs- und Innenministerium gilt ein generelles Verbot von Werbeanlagen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven. Kreisverkehrsplätze gehören ebenfalls zu den Kreuzungen und Einmündungen“.

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