Wegen Bürgerservice-Plänen Zentrumspartei droht der Stadt Dormagen mit Klage

Dormagen · Zwischen Stadt und der Zentrumspartei droht eine juristische Auseinandersetzung. Entscheidend dafür ist der Ausgang der Stadtratssitzung.

 Stein des Anstoßes: Die Stadt will Räume in der Rathaus-Galerie anmieten.

Stein des Anstoßes: Die Stadt will Räume in der Rathaus-Galerie anmieten.

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Zwischen Stadt und der Zentrumspartei droht eine juristische Auseinandersetzung. Grund ist der Ratsbürgerentscheid, den das Zentrum anstrengt. Er hat das Ziel, dass der Stadtrat am Donnerstag kommender Woche beschließt, die Entscheidung darüber, dass in der Rathaus-Galerie Räume für ein Bürgerservice-Zentrum angemietet werden,  in die Hände der Bürger zu legen.

In einer Stellungnahme hat Bürgermeister Erik Lierenfeld den Vorstoß des Zentrums als „unzulässig“ bezeichnet, weil es sich um einen Vorgang handelt, der „die innere Organisation der Gemeindeverwaltung“ betreffe. Demgegenüber fielen solche Begehren nicht in die innere Organisation der Gemeinde-verwaltung, die dem „äußeren kommunalverfassungsrechtlichen Rahmen der Gemeindeverwaltung zuzurechnen seien. Der Abschluss eines Mietvertrags für Büroräumlichkeiten sei nicht dem „kommunalverfas-sungsrechtlichen Rahmen der Gemeindeverwaltung“ zuzurechnen.

Eine völlig andere Auffassung hat Hans Mohrmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der das Zentrum vertritt. Er hält die Rechtsauffassung von Lierenfeld für „unzutreffend“ und angesichts der erheblichen finanziellen Auswirkungen für „abwegig“. Er sieht einen Widerspruch in Lierenfelds Argumentation: „Wäre er nämlich wirklich der Auffassung, es handele sich nur um eine Angelegenheit der ,Inneren Organisation’ hätte er damit nicht den Rat befassen lassen müssen, sondern hätte in eigener Zuständigkeit des Verwaltungsvorstands gehandelt.“ Zudem betreffe der Beschluss auch Dritte, nämlich den Vertragspartner. „Der Beschluss greift im Übrigens in das Haushaltsrecht des Rates ein.“

Mohrmann, der Vorsitzender des Landesverbandes der Zentrumspartei in Hessen ist, empfiehlt die Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit dem Ziel, diesen Ratsbeschluss aufheben zu lassen, sollte der Rat den Ratsbürgerentscheid zurückweisen. „Diesen Weg werden wir auch so gehen“, sagt Fraktionsvorsitzender Hans-Joachim Woitzik.

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