Oberverwaltungsgericht in Münster Lehrer aus Dormagen kann „Sabbatjahr“ trotz Corona nicht vorzeitig beenden
Dormagen · Ein Lehrer möchte sein „Sabbatjahr“ vorzeitig beenden. Vor dem Verwaltungsgericht in Münster musste er nun eine Niederlage einstecken: Dort wurde entschieden, dass die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie als Grund nicht genügen.
30.09.2020
, 15:59 Uhr
Ein Lehrer einer Schule in Dormagen hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage einstecken müssen.Das Gericht entschied, dass die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie regelmäßig nicht als Grund dafür genügen, ein sogenanntes „Sabbatjahr“ vorzeitig zu beenden. Das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub, beschreibt einen Zeitraum der Teilzeitarbeit oder Auszeit.