Oberverwaltungsgericht in Münster Lehrer aus Dormagen kann „Sabbatjahr“ trotz Corona nicht vorzeitig beenden

Dormagen · Ein Lehrer möchte sein „Sabbatjahr“ vorzeitig beenden. Vor dem Verwaltungsgericht in Münster musste er nun eine Niederlage einstecken: Dort wurde entschieden, dass die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie als Grund nicht genügen.

 Ein Lehrer einer Schule in Dormagen hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage einstecken müssen. (Symbolbild)

Ein Lehrer einer Schule in Dormagen hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage einstecken müssen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Guido Kirchner

Ein Lehrer einer Schule in Dormagen hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage einstecken müssen.Das Gericht entschied, dass die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie regelmäßig nicht als Grund dafür genügen, ein sogenanntes „Sabbatjahr“ vorzeitig zu beenden. Das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub, beschreibt einen Zeitraum der Teilzeitarbeit oder Auszeit.