Kommunalwahl in Dormagen Politiker begrüßen Urteil zur Beibehaltung der Stichwahl

Dormagen · Die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landesverfassungsgerichtshofs in Münster von Freitag, dass die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen für verfassungswidrig hält, stößt in Dormagen auf Zustimmung.

 Andreas Behncke, Landratskandidat der SPD.

Andreas Behncke, Landratskandidat der SPD.

Foto: ON/on

So sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld: „Ich begrüße die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Sie ist eine Stärkung der Demokratie. Und ich finde es gut, dass ein Bürgermeisterkandidat die absolute Mehrheit in einer Stadt erreichen muss, weil es ihn einfach stärker legitimiert.“ Lierenfeld hat vor kurzem erklärt, dass er bei der Kommunalwahl im Herbst 2020 als SPD-Kandidat antreten will.

Lierenfelds voraussichtlicher Hauptkontrahent um den Rathausposten, René Schneider von der CDU, spricht von den Vorteilen der Entscheidung: „Jetzt können die Wähler, die sich zunächst für einen Kandidaten einer kleineren Partei entschieden haben und der es nicht geschafft hat, sich in einem zweiten Wahlgang für jemanden entscheiden, den sie als Bürgermeister haben wollen.“ Mit einer Stichwahl werde eine Wahl „sauberer abgebildet“. Auch Karlheinz Meyer, Bürgermeister-Kandidat der FDP, begrüßt das Urteil: „Das wird die Wahl spannender machen, und es wird dadurch verhindert, dass ein Kandidat mit 20 oder 30 Prozent Bürgermeister wird.“

SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Behncke, der als Landratskandidat antreten will, sieht seine Landespartei darin bestätigt, gegen die abgeschaffte Stichwahl vorzugehen: „Ich finde es gut, dass das Verwaltungsgericht die Abschaffung für verfassungswidrig erklärt hat, weil sie verfassungswidrig war.“ Er nannte gestern „einen guten Tag für die Demokratie“. Er selbst sieht keine großen Auswirkungen auf seine Chancen als SPD-Landratskandidat: „Da bin ich entspannt. Ich habe die besseren Argumente und hätte die Wahl auch ohne Stichwahl im ersten Wahlgang gewonnen“, sagte Behncke. Er gehe fest davon auf, in die Stichwahl zu kommen. Es gelte, mit den anderen Fraktionen zu sprechen, um „mit einem breiten Bündnis in der Stichwahl eine Änderung im Kreistag herbeizuführen“.

Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag, sagt: „Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Demokratie. Sie berücksichtigt die veränderte Zusammensetzung der Kommunalgremien und den Niedergang der alten Volksparteien.“

(cw-, schum)
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