Bis Ende 2017 Verlängerte Frist für Abgrabungen am Straberger See

Dormagen · Im Planungsausschuss am Donnerstag stehen auch Fristverlängerungen für das Abgraben von Kies am Straberger See auf der Tagesordnung.

 Bis Ende 2017 soll die Frist für Kies-Abgrabungen am Straberger See verlängert werden. Darüber berät morgen der Planungsausschuss.

Bis Ende 2017 soll die Frist für Kies-Abgrabungen am Straberger See verlängert werden. Darüber berät morgen der Planungsausschuss.

Foto: L. Hammer

Die Mitglieder des Ausschuss sollen darüber entscheiden, ob das Kiesabbau-Unternehmen bis Ende 2017 auf dem Abschnitt 5 A abbaggern und die Kiesaufbereitungsanlage für den gleichen Zeitraum betreiben - und das Grundstück bis Ende 2019 wieder herrichten darf. Beide Fristen liegen deutlich innerhalb des Gesamt-Rekultivierungszeitraums bis 2032.

Laut Verwaltungsvorlage handelt es sich "um eine unwesentliche Änderung". Und da die Fristverlängerungen aus der Begründung nachvollziehbar sind und die Gesamtbefristung bis zum 31. Dezember 2032 unverändert bleibt, empfiehlt die Verwaltung, der Änderung der Fristen zuzustimmen. Der Rhein-Kreis Neuss hatte als Genehmigungsbehörde um eine Entscheidung der Stadt Dormagen gebeten.

Das Abbauunternehmen hätte die Frist für den Abbau und den Betrieb der Kiesaufbereitungsanlage gern nicht nur wie bisher bis Ende dieses Jahres, sondern noch um ein weiteres Jahr bis 2017 verlängert - und die Herrichtung von 2017 auf 2019 geschoben.

Mit Bescheid vom 15. Dezember 2015 des Rhein-Kreis Neus wurden die beiden ersten Fristen zunächst bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Das vom Verlängerungsantrag betroffene Betriebsgelände Werk 1, Am Straberger See, war nach der Ursprungsgenehmigung aus dem Jahre 2001 bis zum 31. Dezember 2032 zu rekultivieren. Gleiches galt für den Abbau des Dammes zwischen den beiden Seeflächen, von dem nur noch der heutige Abbauabschnitt 5 A übrig ist. Für die Endrekultivierung des Betriebsgeländes an der Horremer Straße im Südosten der Abgrabung Nievenheimer See war eine Abschlussfrist bis zum 31. Dezember 2016 gesetzt.

Im Hinblick auf die Übernahme dieses Betriebsstandortes durch das Kiesunternehmen und dessen Entscheidung, künftig allein das heutige Werk 2 an der Horremer Straße für die Auskiesung am Nievenheimer See zu betreiben, hatte es 2014 eine Änderung des Betriebsablaufes beantragt, wodurch das heutige Werk 1 (Am Straberger See) bis Ende 2017 und das Werk 2 (Horremer Straße) bis Ende 2032 wieder zu rekultivieren war.

(NGZ)
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