Dormagen Vergewaltigungen nicht nachweisbar

Dormagen · Ein 45-jähriger Mann soll seine Ex-Frau in Dormagen und Vreden vergewaltigt haben. Vor Gericht wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen ging am gestrigen Dienstag ein Prozess vor der Schöffengerichtskammer am Amtsgericht in Ahaus im westlichen Münsterland zu Ende. Ein 45 Jahre alter Vredener war wegen Vergewaltigung seiner geschiedenen Ehefrau angeklagt. In einem der beiden zu verhandelnden Fälle spielte auch Dormagen eine Rolle.

Denn in der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft dem gebürtigen Chinesen zwei Vergewaltigungen im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 vorgeworfen, wobei sich die erste Tat im Jahr 2007 in Vreden und die zweite im Herbst 2013 in Dormagen ereignet haben soll. Die Ex-Frau des Angeklagten hatte beide Fälle aber erst Ende 2013 zur Anzeige gebracht.

Der Angeklagte wies in der Verhandlung vor der Schöffengerichtskammer in Ahaus die Vorwürfe seiner früheren Gattin als unwahr zurück, wollte sich aber nicht weiter zur Sache und zu den gegen ihn erhobenen schweren Vorwürfen äußern. Auch die inzwischen von dem Mann geschiedene 37-jährige ehemalige Ehefrau, die sich vor Gericht als Nebenklägerin vertreten ließ, zog es vor, im Gerichtssaal zu schweigen. Sie machte dabei von ihrem Recht Gebrauch, als Ex-Ehefrau die Aussage zu verweigern.

Eine Richterin, die die Nebenklägerin nach ihrer Anzeige in Dormagen befragt hatte, schilderte in ihrer Aussage vor der Kammer, dass das Ehepaar früher ein Restaurant betrieben und auch nach der Scheidung noch zwei, drei Jahre lang zusammen gelebt habe. Dabei soll es zu mehreren Übergriffen durch den Angeklagten gekommen sein. Wann diese Übergriffe stattgefunden haben sollen und auch weitere Einzelheiten dazu habe sie nicht ermitteln können.

Die zweite Vergewaltigung soll sich im Herbst 2013 in der neuen Wohnung der Frau in Dormagen abgespielt haben - als der Beschuldigte seine Tochter besuchen wollte. Dabei soll er zusammen mit seinem Sohn und einem Verwandten die Dormagener Wohnung seiner ehemaligen Ehefrau regelrecht in Beschlag genommen haben. Diese Zeugenaussage als einziges Beweismittel reichte dem Staatsanwalt allerdings nicht aus, um dem Beschuldigten die ihm zur Last gelegten Sexualdelikte nachweisen zu können. Er plädierte daher am Ende der Verhandlung auf Freispruch. Auch die Verteidigung sah den Schuldnachweis als nicht erwiesen an und forderte in ihrem Plädoyer ebenfalls Freispruch für den Angeklagten.

Das Schöffengericht schloss sich nach einer kurzen Beratung mit seinem Urteil diesen Rechtsauffassungen an. Der Angeklagte konnte den Gerichtssaal daraufhin als freier Mann verlassen.

(NGZ)
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