DHC Rheinland Im "Fall Schwerin": DHC Rheinland erhält zwei Punkte ohne Spiel

DHC Rheinland · Handball-Zweitligist DHC Rheinland erhält die beiden Punkte aus der am 30. Oktober wegen "Unbespielbarkeit" des Bodens in der Schweriner Sport- und Kongresshalle ausgefallenen Partie ohne Spiel zugesprochen. Das Sportgericht des Deutschen handball-Bundes (DHB) wies den Einspruch des SV Post Schwerin gegen die Entscheidung der spielleitenden Stelle der Handball-Bundesliga, die die Partie mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für den DHC gewertet hatte, gestern zurück.

In der Begründung wird Bezug auf die "Hallenstandards 2011/12" genommen, wo es in Abschnitt 3.2 heißt: "Es ist ein genormter Sportboden zu verwenden. Für die sachgemäße Verwendbarkeit und eventuelle Verlegung von Böden ist der Heimverein verantwortlich". Gegen "diese Bestimmung wurde im vorliegenden Fall verstoßen", so das Gericht in seinem Urteil gegen das Revision möglich ist.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort