DHC Rheinland DHC droht die Drittklassigkeit

DHC Rheinland · Dem Dormagener HC Rheinland droht der tiefe Fall bis in die Dritte Liga. Laut Insolvenzverwalter Dirk Andres will die Handball-Bundesliga dem DHC "aller Voraussicht nach" keine Lizenz für die Zweite Liga erteilen. Jetzt ist auch der eigentlich gesicherte Spielbetrieb bis Saisonende gefährdet.

Die Gelder – 200 000 Euro sind für den Spielbetrieb bis Saisonende vonnöten – waren bis zwei Tage vor Ultimo gesammelt, die Termine für das gestern eröffnete Insolvenzverfahren mit dem Amtsgericht Düsseldorf abgesprochen, der Lizenzantrag für die Zweite Liga gestellt und, so Insolvenzverwalter Dirk Andres, "vom Wirtschaftsprüfer der Liga auch positiv beurteilt" worden.

Und doch droht dem Dormagener HC Rheinland der tiefe Fall in die Drittklassigkeit. Der Grund: "Die Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga (HBL) hat im Laufe dieser Woche den vorläufigen Insolvenzverwalter darüber informiert, dem DHC Rheinland die Lizenz für die 2. Bundesliga aller Voraussicht nach nicht zu erteilen", teilte Andres gestern mit. Die HBL, so der Insolvenzverwalter, beruft sich dabei auf Paragraf 10 der Lizenzierungsrichtlinien. In dem heißt es unter anderem, ein insolventer Verein habe "noch die Möglichkeit, ggf. mit einem anderen wirtschaftlichen Träger einen Lizenzantrag für die dann gültige Spielklasse zu stellen."

Der DHC hingegen hat in seinem Antrag weiterhin die "Dormagener Handball Club Rheinland GmbH & Co. KG" als wirtschaftlichen Träger benannt. Andres sieht darin kein Problem: "Laut Insolvenplanverfahren ist die GmbH spätestens Ende Juni wirtschaftlich saniert und aus dem Insolvenzverfahren entlassen. Damit kann sie unserer Auffassung nach weiterhin als wirtschaftlicher Träger fungieren. Der Paragraf 10 spricht ja nur gegebenenfalls von einem neuen wirtschaftlichen Träger, nicht zwangsläufig." Diese Auffassung, "die auch weitere Juristen, die ich hinzu gezogen habe, teilen", habe er der HBL mitgeteilt, diese bleibe jedoch bei ihrer Meinung. Andres will dagegen Beschwerde einlegen, sobald "uns eine Entscheidung schriftlich vorliegt." Auch zivilrechtliche Schritte, so Andres gestern gegenüber der NGZ, seien nicht ausgeschlossen, ebenso wie er "Schadenersatzforderungen an die Liga prüfe". Sich seinen Platz in der Zweiten Liga einzuklagen, sei jedoch insofern schwierig, als "ein Klageweg so lange dauert, da ist die nächste Saison schon vorbei." Denkbar sei allerdings, mit einer "einstweiligen Verfügung" das Recht zu erwirken, am Spielbetrieb teilzunehmen.

Um alle sport- und zivilrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, benötigt der Insolvenzverwalter jedoch eines: die "Rückendeckung der Sponsoren. Denn um überhaupt eine Lizenz zu erhalten, müssen wir die Saison zu Ende spielen." Was "bis vorgestern" (Andres) gesichert schien, ist es mittlerweile nicht mehr: "Einige Sponsorenzusagen wurden unmittelbar nach Bekanntwerden der HBL-Auffassung bereits wieder zurückgezogen, so dass wir den Geschäfts- und Spielbetrieb bis zum Ende der Saison nicht gewährleisten können." Gegenüber der NGZ geht Andres sogar einen Schritt weiter: "Fast der gesamte Umfang der Zusagen ist gefährdet", schließlich hätten die meisten Sponsoren diese an einen Fortbestand in der Zweiten Liga geknüpft.

Bleibt es dabei, kann (und soll) der Spielbetrieb nur noch bis Ende April aufrechterhalten werden. Außerdem, so Andres, sei das aufgestellte Insolvenzplanverfahren nicht mehr durchführbar. Unabhängig von der Ausschöpfung aller Rechtsmittel hofft er auf ein "positives Signal der HBL." Deren Geschäftsführer Frank Bohmann zeigte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verwundert: "Da wird etwas vorweggenommen, was noch gar nicht beschlossen ist".

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort