Trotz Protest im Stadtrat Dormagen beschließt Baumschutzsatzung

Dormagen · Es war eigentlich nur noch eine Formalie, aber letztlich war es das am heißesten diskutierte Thema in der Sitzung des Stadtrates am Donnerstag Abend. Darum geht es.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Sebastian Willnow

Beim Satzungsbeschluss zur Baumschutzsatzung, mit der die Regelung endgültig beschlossen wird, prallten noch einmal die unterschiedlichen Meinungen aufeinander, die auch im Abstimmungsergebnis deutlich wurden: Nur SPD und Grüne votierten dafür, CDU, Zentrum, FDP, UWG und AfD waren dagegen.

In den letzten Wochen waren so viele Kettensägen im Einsatz wie lange nicht mehr - diesen Eindruck vermittelten einige Politiker in ihren Wortmeldungen. Bürger, die offenbar noch auf den letzten Drücker Bäume fällten, für die sie bald eine Abholz-Genehmigung benötigen. Als ein „Bürokratie-Monster“ bezeichnete CDU-Fraktionsvorsitzender Kai Weber die Baumschutzsatzung. Hans-Joachim Woitzik versuchte auf den letzten Drücker sie noch zu umgehen mit dem Verweis auf das Nachbarrechtsgesetz.

Sobald die Satzung mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist, sind geschützte Bäume zu erhalten, darunter werden Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern und einer Höhe von 100 Zentimetern verstanden. Aus Sicht der Grünen verhindere eine Baumschutzsatzung Bauvorhaben oder Investitionen nicht, es werde vielmehr eine willkürliche und unkontrollierte Beseitigung von Großgrün verhindert.

Zentrums-Politiker Michael Kirbach führte die Stadt Gießen als vorbildliches Beispiel auf, wo die Satzung eine „Hilfestellung für jedermann beim Baumerhalt“ gebe. Ziel sei dort der Erhalt möglichst vieler Großbäume zur Verbesserung von Stadtklima und Stadtökologie. Kirbach führte aus: „Entspricht der Baum dem Satzungsziel, kann dieser auf Antrag des Eigentümers ins Baumschutzkataster aufgenommen werden. Ohne Entstehung von Kosten wird der Baum im Anschluss regelmäßig untersucht und die Stadt übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. Der Eigentümer muss sich lediglich verpflichten, den Baum zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Sollte der Baumeigentümer irgendwann den Baum doch fällen müssen, so steht ihm seitens der Satzung nichts im Wege. Auch Kosten fallen dann nicht an.“ Bürgermeister Erik Lierenfeld sprach hingegen von einer „sinnvollen Regelung“ und „klaren Spielregeln“.

(schum)
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