Dormagen Trotz Gerichtsurteil will IG das Hallenbad erhalten

Dormagen · Der Streit um die Zukunft des Nievenheimer Hallenbades geht weiter: Vier Tage liegen zwischen dem Bürgerantrag der Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim und dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. In beiden Fällen geht es um die Zukunft des Hallenbads Nievenheim.

 Seit Monaten geschlossen kurz vor dem Abriss: das Bad in Nievenheim.

Seit Monaten geschlossen kurz vor dem Abriss: das Bad in Nievenheim.

Foto: woi

Zunächst hatte die IG beantragt, ihren Bürgerantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am kommenden Dienstag, 6. März, zu setzen. Damit will die IG erreichen, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD), die für die städtischen Bäder in der Stadt zuständig sind, angewiesen werden, darauf einzuwirken, "vorerst alle Maßnahmen zum Abriss des Nievenheimer Hallenbades einzustellen, bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens entschieden hat".

Wenige Tage später kam der Beschluss des Verwaltungsgerichts, wonach die Frist für das Einreichen des Bürgerbegehrens zum Weiterbetrieb des Bades abgelaufen ist. Ebenso wurde der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt, der eben die von der IG gewünschte aufschiebende Wirkung gehabt hätte. Die Interessengemeinschaft hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe beim VWG Beschwerde einzulegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hat. Bis gestern lag eine solche Beschwerde in Düsseldorf nicht vor, wie ein Pressesprecher des Gerichts auf Anfrage unserer Redaktion sagte. Die IG war gestern nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Stadtrat, den Bürgerantrag abzulehnen.

(schum)
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