Dormagen Streit um die Gaststätte Robens steht vor der nächsten Runde bei Gericht

Dormagen · Der Planungsausschuss berät über neues Schallgutachten und das weitere Verfahren zum Bau von sechs Häusern. Gastwirt Robens will erneut klagen.

 Die Familie Robens auf dem Parkplatz, dahinter liegt das Areal, auf dem die Wohnhäuser gebaut werden sollen.

Die Familie Robens auf dem Parkplatz, dahinter liegt das Areal, auf dem die Wohnhäuser gebaut werden sollen.

Foto: L. Berns

Ein neues, überarbeitetes und fortgeschriebenes Lärmgutachten soll eigentlich die Lösung im Streit um den Bau von sechs Häusern auf einem Grundstück hinter der Gaststätte Robens bringen. Der währt immerhin schon bald vier Jahre. Doch danach sieht es nicht aus, im Gegenteil: Wenige Tage vor der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses (Mittwoch, 7. September) kündigt Gastwirt Heinrich Robens an, erneut ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anzustrengen, sollte der Ausschuss und danach der Stadtrat das von der Verwaltung geplante Vorgehen beschließen. Robens sagt: "Dieses Gutachten ist Quatsch."

Dem Inhaber der an der Hindenburgstraße gelegenen Traditionsgaststätte geht es "um meinen Betrieb und um das Brauchtum im Ort". Er verlangt ein "Schallschutzgutachten, das meinen Betrieb zu hundert Prozent abdeckt". In dem neuen Gutachten ist von einem erhöhten Schalldruckpegel nach 22 Uhr von 84 Dezibel die Rede, statt 75 zuvor. Das lässt Robens völlig kalt: "Ich habe eine Saalgenehmigung für 90 Dezibel."

Das im September 2012 vom Planungsausschuss angeschobene Bauleitverfahren hat der Stadtrat im Dezember 2013 beschlossen. Demnach sollen auf einem leeren Grundstück hinter der Gaststätte sechs maximal zweigeschossiges Atriumhäuser entstehen. Weil Robens dadurch Einschränkungen für seinen Saalbetrieb und die Schießanlage befürchtete, reichte er über seinen Anwalt Karl Heinz Bortloff (Düsseldorf) einen Normenkontrollantrag zur Prüfung auf Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim OVG Münster ein. Entgegen der Einschätzung im Eilverfahren hat das Gericht im Dezember 2015 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die Lärmbelastung des Festsaals sei im Lärmgutachten nicht ausreichend betrachtet worden.

Dieses Defizit ist aber durch ein fortgeschriebenes Gutachten und eine erneute Offenlage der Planung "heilbar". Und genau darüber muss jetzt der Ausschuss befinden. Laut Verwaltung wurden eine Reihe von Lärmszenarien durchgespielt und berücksichtigt, wie sich der Schall aus Richtung Festsaal ausbreiten könnte. "Ich habe diese Unterlagen an den von mir verpflichteten Gutachter gegeben", sagt Robens. "Wir werden uns zur Sitzung dazu äußern."

Offen ist parallel noch der Ausgang der Klage von Robens gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung.

(schum)
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