Straßenausbau Dormagen Kommt Entlastung für Anlieger?

Dormagen · Dormagener Anlieger können auf eine deutlich spürbare Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen setzen. Das sagt CDU-Landtagsabgeordnete Heike Troles und verweist auf eine entsprechende Initiative, die am Dienstag die CDU-Landtagsfraktion beschlossen hat.

 Bei den Straßenausbaubeiträgen soll es für die Bürger Entlastungen geben, so die CDU in Düsseldorf.

Bei den Straßenausbaubeiträgen soll es für die Bürger Entlastungen geben, so die CDU in Düsseldorf.

Foto: dpa/Stefan Sauer

„Wir wollen das Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter Straßenbauleistung wieder herstellen“, betont Troles.

„Die NRW-Koalition hat sich dazu entschieden, durch ein neues Förderprogramm des Landes mit 65 Millionen Euro pro Jahr die Beitragszahler zu entlasten und gleichzeitig die Mindereinnahmen für die Kommunen durch diese Entlastung auszugleichen“, so Troles. Der große Unterschied zu den Oppositionsvorschlägen, „die eine völlige Kostenübernahme durch das Land gefordert hatten“ (Troles): Durch das Förderprogramm ist eine nachhaltige Finanzierung ohne unabsehbare Folgen für den Landeshaushalt gesichert. Die Fördermittel können nach der Schlussrechnung in einem vereinfachten Verfahren durch die Kommunen beantragt werden. Sobald die Kommune die Mittel beantragt, verpflichtet sie sich zur Anerkennung der neuen einheitlichen Beitragsstaffelung für Anliegerbeiträge. Diese richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme. Der Höchstsatz für Anliegerstraßen wird darin z.B. auf 40 Prozent festgelegt.

„Diese Halbierung der Höchstsätze führt zu einer deutlichen Entlastung der Anwohner“, erläutert Troles. „Diese Spielräume im eigenen Haushalt hatte Dormagen bisher nicht. Deshalb werbe ich dafür, dass sich die Stadt bei künftigen Straßenausbauprojekten an dem Landesprogramm beteiligt und somit die Dormagener deutlich finanziell entlastet“, so die Landtagsabgeordnete. Ebenfalls neu ist eine verpflichtende, zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung, ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen für die Anlieger sowie die Konkretisierung und Festschreibung einer Härtefallregelung. Die Förderung kann für Projekte beantragt werden, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des Stadtrates.

Zurückhaltend äußert sich die Stadt. Deren Sprecher Max Laufer sagt: „Es ist noch nicht hinreichend konkret ausgearbeitet, inwieweit die Dormagener tatsächlich finanziell entlastet werden. Unsere Fachleute im Rathaus schauen sich das jetzt zunächst genauer an. Andere Punkte sind – zumindest für Dormagen – nicht neu. So entspricht die vorgelagerte Bürgerbeteiligung hier seit längerem der gängigen Verwaltungspraxis.“

(schum)
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