Dormagen Stadt wirbt um Industrie

Dormagen · Noch fehlt der Ratsbeschluss, dann kann das Areal am Wahler Berg vermarktet werden.

 Am über 13 Hektar großen Areal Am Wahler Berg ist künftig die Ansiedlung von Logistikunternehmen ausgeschlossen.

Am über 13 Hektar großen Areal Am Wahler Berg ist künftig die Ansiedlung von Logistikunternehmen ausgeschlossen.

Foto: L. Hammer

Die Stadt will ihre konkreten Vorstellungen von der Entwicklung eines über 13 Hektar großen Gewerbegebietes am Wahler Berg, entlang der Bundesstraße 9, unbedingt durchsetzen und hat daher eine Verschärfung des Bebauungsplans für dieses Gebiet entwickelt. Dem Ansinnen folgten bereits Planungs- und Hauptausschuss, wenn nun abschließend der Stadtrat für den Satzungsbeschluss stimmt, dann steht rund ein Drittel dieser Fläche für die Vermarktung zur Verfügung. Dabei gibt es zwei Handicaps: Der Einfluss der Wirtschaftsförderung ist zum Teil gering, weil das Gros der Flächen in Privatbesitz ist; ferner beflügelt das derzeit niedrige Zinsniveau nicht die Vermarktung.

Der Bebauungsplan Nummer 433 ist kein neuer. Er ist bereits seit März 1997 rechtskräftig. Dennoch sah die Stadt dringenden Handlungsbedarf. "Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass die derzeitigen Nutzungsausschlüsse des B-Plans vor dem Hintergrund einer weiterhin starken Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Grundstücken im Stadtgebiet nicht ausreichend sind, um die Flächen für die vorgesehenen Nutzungen und städtebaulichen Ziele zu sichern und vorzuhalten", heißt es in der Begründung der Stadt. Was das Interesse der Rathausverwaltung ist, erklärt Stadtplaner Gregor Nachtwey: "Wir möchten dort einen Branchenmix haben und keine Monokultur." Heißt: keine Ansiedlung von Logistikunternehmen mehr. Denn davon gibt es im Bereich von Stürzelberg und St. Peter genug. Derzeit siedelt sich auf dem ehemaligen Rhebau-Gelände ein weiterer Logistiker an. "Wir müssen dabei auch berücksichtigen, dass die B 9 als zentrale Erschließungsstraße bereits stark belastet ist", so Nachtwey. Wunschansiedlungen sind daher kleinere und mittlere produzierende Betriebe, also Industriefirmen.

In der neuen Satzung werden jetzt explizit bestimmte Nutzungen ausgeschlossen: selbständige Lagerhäuser und -plätze, Speditionen und Logistikfirmen, Einzelhandel, Tankstellen, Bordelle, Spielhallen, Sportanlagen oder Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Die dort bereits vorhandene Tankstelle ist allerdings in ihrem Bestand gesichert und eine Erweiterung erlaubt.

Die neue Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist jetzt gefordert und steht vor keiner leichten Aufgabe. Denn sie hat keinen Zugriff auf die Flächen und muss mit den Eigentümern verhandeln. "Die haben im Grundsatz auch Interesse", sagt Nachtwey, "viele lassen ihre Flächen auch über die Stadt anbieten." Dort gibt es ein Portal, auf dem freie Flächen angeboten werden. Aber, und das ist ein weiterer Knackpunkt, die Motivation von Eigentümern, ihr Areal zu verkaufen, ist derzeit nicht besonders stark ausgeprägt. "Angesichts des niedrigen Zinsniveaus finden sie keine ordentliche Rendite für den Verkaufserlös." Daher beneidet Nachtwey seine Kollegen in der Wirtschaftsförderung nicht: "Die Vermarktung ist kein leichtes Geschäft."

(schum)
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