Dormagen Stadt will Martinszüge nicht verkomplizieren

Dormagen · In vielen Städten sind die Antragsteller der Martinskomitees verunsichert. Der Grund ist ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums zur Anmeldung der Umzüge. Dieses sollen die Kommunen bei der Anmeldung von Martinszügen verwenden.

 Haftungserklärungen für Martinszüge wird es erst einmal nicht geben.

Haftungserklärungen für Martinszüge wird es erst einmal nicht geben.

Foto: NGZ

Die Vorsitzenden der Martinskomitees unterschreiben darin, dass sie "Aufwendungen für besondere Maßnahmen" erstatten würden. "In Dormagen kommt dieses Formular noch nicht zum Einsatz", erklärt der Leiter des Fachbereichs für Rat und Öffentlichkeitsarbeit, Jürgen Mrohs. Es werde geprüft, ob man es auf kleine Veranstaltungen überhaupt anwenden müsse, sagt er.

In Krefeld sind unterdessen die ersten Martinszüge in Gefahr. Dort wollen die Vorsitzenden nicht unterschreiben. "Wir wollen den Veranstaltern das Leben nicht schwer machen. Wenn wir das Formular nicht anwenden müssen, dann belassen wir es bei den bisherigen Regelungen", erklärt Mrohs. Ihm zufolge hätten sich diese bewährt.

Das Schreiben des Bundesministeriums ist vier Punkte lang. Besonders Punkt drei irritiert die Veranstalter in Krefeld. Darin heißt es: "Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen erlangen können, verpflichte ich mich, diese zu erstatten." Sinn und Zweck der Erklärung sei es, sich bei Schäden im öffentlichen Raum abzusichern.

Zunächst wolle die Stadt Dormagen an ihrem bisherigen Vorgehen festhalten. "Wir meinen, dass die rechtliche Haftung auch ohne die besondere Vereinbarung klar ist. Wer einen Schaden im öffentlichen Raum anrichtet, haftet auch für diesen", macht Mrohs deutlich.

So müssen die Martinskomitees ihre Umzüge und Martinsfeuer auch weiterhin der Stadt melden, die dann Feuerwehr und Polizei informiert, damit eine Genehmigung erteilt werden kann. Weiteres bleibe abzuwarten.

(NGZ)
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