Kinderbetreuung in Dormagen Stadt ordnet Zugang zu Kitaplätzen neu

Dormagen · Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist der Auslöser für eine Veränderung bei der Vergabe von Betreuungsplätzen an den städtischen Kindertageseinrichtungen. Das Kriterium Stadtteilbezug fällt ab Sommer weg.

 Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit Eltern und Kita-Personal das Verfahren zur Vergabe von Betreuungsplätzen neu geordnet.

Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit Eltern und Kita-Personal das Verfahren zur Vergabe von Betreuungsplätzen neu geordnet.

Foto: Jan-Philipp Strobel dpa

Wer bislang darauf pochen konnte, dass sein Kind in der Kindertagesstätte aufgenommen werden soll, die in dem Stadtteil liegt, in dem er wohnt, muss sich umstellen. Denn ab dem kommenden Kita-Jahr 2019/20 spielt dieses Kriterien bei den kommunalen Betreuungseinrichtungen keine Rolle mehr. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil von Dezember 2017 dieses Kriterium als „nicht ausreichend“ bezeichnet. ebenso wenig den „individuellen Betreuungsbedarf“.

Betroffen sind sieben städtische Kindertagesstätten. Deren Räte, in denen Vertreter der Stadt, des Personals und des Elternbeirates sitzen, sind laut Kinderbildungsgesetz für die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern zuständig. „Nach dem OVG-Urteil ergab sich die Notwendigkeit, das bisherige Verfahren zu Gunsten einer einheitlicheren, sachgerechteren und transparenteren Vergabe weiter zu entwickeln“, sagt Jugenddezernent Robert Krumbein. Das ist im vergangenen Jahr unter Mitwirkung der Elternbeiräte und Leitungskräfte der städtischen Kitas durch die Fachmitarbeiterinnen im Rathaus geschehen. Grundsätzlich findet die Platzvergabe mit einem Vorlauf von jeweils maximal sechs Monaten zum Aufnahmebeginn laufend im Jahr statt. Die Warteliste wird monatlich aktualisiert zu Grunde gelegt. Unabhängig davon ist eine Platzvergabe bei kurzfristig entstandenen Bedarfen unter Darlegung der besonderen Gründe auch außerhalb dieses Verfahrens möglich.

Das sind die Kriterien, die nun gelten: Das Verfahren zur Vergabe von Betreuungsplätzen berücksichtigt zunächst die Anwendung absoluter Aufnahmekriterien wie fristgerechte Anmeldung, Wohnsitz Dormagen, familiäre/persönliche Notlage, Alter des Kindes Geschwisterkind zeitgleich in der Einrichtung. Ergänzt um die punktebewerteten Kriterien ergibt sich für die Bereiche der Plätze U3, Ü3 und Förderplätze eine in Rangfolge gestaffelte Warteliste. Punktebewertete Kriterien sind Erwerbstätigkeit/Ausbildung (ein Punkt), alleinlebend (zwei Punkte), Anzahl der Wiedervormerkungen (ein Punkt je Jahr) sowie Wechsel von Kindertagespflege auf einen Ü3-Platz (ein Punkt). Kinder aus Dormagen haben grundsätzlich Vorrang gegenüber Kindern aus anderen Kommunen. Zudem: die verbindliche Vormerkung im Kita-Navigator mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum des Kindes, Einführung einer Nachweispflicht im Kontext diverser Aufnahmekriterien (z.B. Zuzug nach Dormagen, arbeitssuchend, in Ausbildung). Wegfall des Stadtteilbezugs aufgrund des OVG-Urteils und Berücksichtigung von Wechsel eines Kindes aus Kindertagespflege auf einen Ü3-Platz.

So ist der Ablauf: 1. Berücksichtigt werden alle Kinder Ü3 aus Dormagen mit persönlicher Notlage im Alter von sechs Jahren absteigend, die zeitgleich ein Geschwisterkind in derselben Kita haben. 2. Sodann wird die Gesamtpunktzahl der punktebewerteten Kriterien ausgewiesen. 3. Führt das Ergebnis zu einem Gleichstand in den Vergabekriterien, hat das jeweils ältere Kind Vorrang. 4. In diesem Schritt werden alle Ü3-Kinder aus Dormagen mit persönlicher Notlage ohne Geschwisterkind in derselben Einrichtung unter Anwendung der Punkte zwei und drei ermittelt. 5. Sodann werden die Kinder Ü3 ohne persönliche Notlage nach demselben Schema wie von eins bis vier ausgewiesen. 6. Schließlich werden alle Ü3 Kinder, die nicht aus Dormagen kommen, nach dem gleichen Muster in die Warteliste einsortiert.

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