Dormagen Stadt informiert über Dichtheitsprüfung

Dormagen · Das Landeswassergesetz schreibt seit 2007 allen Grundstückseigentümern in Nordrhein-Westfalen vor, dass sie ihre privaten Kanalanschlüsse zum Schutz der Umwelt auf eventuelle Undichtigkeiten überprüfen lassen müssen.

Die Untersuchung ist bei Grundstücken außerhalb von Wasserschutzzonen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 vorzunehmen. Innerhalb von Wasserschutzzonen fordert das Gesetz eine frühere Überprüfung, wenn Leitungen für häusliches Abwasser vor 1965 errichten wurden.

"Die Stadt Dormagen hat für die davon betroffenen Grundstückseigentümer den 31. Dezember 2013 als spätesten Zeitpunkt festgelegt", erläutert Stadtentwässerungsleiter Thomas Wedowski von den Technischen Betrieben (TBD). Jetzt beschäftigte sich der Verwaltungsrat der TBD noch einmal mit diesem Thema, weil das Land inzwischen Ausnahmen für die Fristenregelung präzisiert hat.

Wenn die Stadt ihr Kanalnetz in einem Stadtteil saniert oder es selbst noch in den vorgeschriebenen Abständen kontrollieren lassen muss, kann sie auch den privaten Eigentümern in den betreffenden Bereichen freiwillig eine längere Frist einräumen. "Dies gilt aber nur für Gebiete außerhalb von Wasserschutzzonen", so Wedowski.

Maximal dürfen die Dichtheitsprüfungen bei den Privateigentümern bis zum Jahr 2023 aufgeschoben werden. Für Dormagen kommen die Ausnahmeregelungen kaum in Betracht. Hier stehen die regelmäßigen Überprüfungen des Kanalnetzes nur noch St. Peter und der nördliche Teil von Nievenheim aus. "Ein Großteil des Stadtgebiets befindet sich zudem innerhalb der Wasserschutzzonen", so TBD-Vorstand Gottfried Koch.

Dies gilt für die Stadtteile Stürzelberg, Straberg, Horrem sowie weite Teile von Nievenheim, Delrath und Zons. "Vor diesem Hintergrund würden letztlich nur sehr wenige Bürger von einer Fristenverlängerung profitieren. Bei der ohnehin sehr komplizierten Thematik besteht eher die Gefahr, dass zusätzliche Regelungen nur Verwirrung unter den Grundstückseigentümern stiften würden", so Koch.

Der Verwaltungsrat der TBD schloss sich dieser Auffassung an und verzichtete auf eine freiwillige Fristenverlängerung in den genannten Sonderfällen. Über die vorgeschriebenen Dichheitsprüfungen können sich die Bürger bei TBD-Mitarbeiter Michael Nagel, Tel. 02133 257-481, informieren. Er berät auch Gewerbebetriebe zu den Untersuchungen.

Firmen, die in einer Schutzzone liegen, müssen ihren Abwasseranschluss bis Ende 2013 prüfen lassen, wenn dieser vor 1990 errichtet wurde. Vorgeschrieben sind die Untersuchungen allgemein auch erstmalig nach der Errichtung des Abwasseranschlusses und dann wiederkehrend alle 20 Jahre.

(NGZ)
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