Corona-Krise Dormagen: Sporthallen sollen in dieser Woche öffnen

Dormagen · Die städtischen Turn- und Sporthallen im Stadtgebiet sollen in dieser Woche wieder für eine Nutzung durch die Sportvereine freigegeben werden. Das geht aus einem Schreiben hervor, dass Bürgermeister Erik Lierenfeld am Donnerstag an die „Sportvereine im Stadtgebiet Dormagen“ verschickt hat.

 Die Sporthallen in Dormagen können nach der Corona-Zwangspause unter Auflagen wieder öffnen.

Die Sporthallen in Dormagen können nach der Corona-Zwangspause unter Auflagen wieder öffnen.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Darin heißt es: „Seit dem 7. Mai sind die Außensportanlagen für kontaktfreie Sportarten unter bestimmten Voraussetzungen wieder nutzbar. Auch die Nutzung der Turnhallen soll ab der nächsten Woche wieder ermöglicht werden. Beides bezieht sich auf den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport, jedoch nicht auf den Wettkampfbetrieb.“

Den Vereinen sollen die Hallen frühestens ab 17 Uhr für die Nutzung durch jeweils eine Trainingsgruppe zur Verfügung stehen. Dieses Zeitfenster sei nötig, damit „die Hallen einerseits für die Schulen und deren Betreuungsangebote und andererseits für die Sportvereine mit den notwendigen hygienischen Voraussetzungen zur Verfügung“ stehen.

Die Nutzungszeiten der jeweiligen Hallen würden eng mit dem Schulbetrieb abgestimmt, „dies ist für die erforderliche Reinigung nach dem Schulunterricht und vor der Nutzung durch die Vereine notwendig.“ Für die Reinigung sind zwei Zeiträume vorgesehen, einer zwischen 16 und 17 Uhr und einer am frühen Morgen, bevor die Schule die Halle erneut nutzt.

Möglich ist zunächst nur kontaktfreier Sport, Sportarten mit Körperkontakt (Spielsportarten, aber auch Kampfsportarten wie Ringen, Judo oder Taekwondo) sollen nach den Vorstellungen der NRW-Staatskanzlei frühestens ab dem 30. Mai erlaubt sein. Geschlossen bleiben weiterhin Duschen und Umkleiden: „Die Sanitärräume, mit Ausnahme der Toiletten, dürfen nicht genutzt werden. Die Sportlerinnen und Sportler müssen bereits umgekleidet in die Halle kommen,“ heißt es in dem Schreiben.

In dem Lierenfeld auch darauf eingeht, dass den Sportvereinen in einem früheren Schreiben unter anderem auch der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz beigefügt war. „Die Zusendung dieses Kataloges dient ausschließlich Ihrer Information und stellt in keiner Weise eine Androhung bevorstehender Ordnungswidrigkeitsverfahren dar,“ betont der Bürgermeister und schließt: „Sollte hier ein anderer Eindruck entstanden sein, bedauere ich das.“

(-vk)
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