Grüner Pfeil in Dormagen SPD fordert schnelle Umsetzung der neuen Regeln für Radfahrer

Dormagen · Neue Regeln sollen das Radfahren sicherer und attraktiver machen. Hauptausschussmitglied Detlev Zenk hat vor allem den „Grünpfeil“ im Blick, der den Radfahrenden ein Abbiegen auch bei „Rot“ erlaubt, wenn sie vorher anhalten und niemanden gefährden.

 Der Grüne Pfeil für Radfahrer soll in Dormagen zügig kommen.

Der Grüne Pfeil für Radfahrer soll in Dormagen zügig kommen.

Foto: SPD Dormagen

Dormagen ist eine fahrradfreundliche Stadt. „Seit Jahren sehen wir das Fahrrad als einen bedeutenden Teil des Personennahverkehrs an, dem auch unter Klima- und Umweltschutzaspekten eine immer größere Bedeutung zukommt“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Behncke. „Deshalb wollen wir die neuen Regeln, die das Radfahren sicherer und attraktiver machen, möglichst bald umgesetzt wissen“, ergänzt Hauptausschussmitglied Detlev Zenk. Dabei hat er vor allem den „Grünpfeil“ an Ampeln im Blick, der den Radfahrenden ein Abbiegen auch bei „Rot“ erlaubt, wenn sie vorher anhalten und niemanden gefährden. Der Bundesrat hat der Änderung und den Ergänzungen der Straßenverkehrs-Ordnung  zugestimmt, die im März im Bundesgesetzblatt verkündet werden sollen.

Damit für die Fahrradfahrenden eindeutig klar ist, wo sie trotz roter Ampel rechts abbiegen dürfen, möchte die SPD an den infrage kommenden Standorten so genannte Grünpfeile anbringen lassen. In einem Antrag für die kommende Sitzung des Hauptausschusses am 2. April schlägt sie den Mitgliedern deshalb vor, dass die Stadtverwaltung eine Liste möglicher Standorte gemeinsam mit dem städtischen Fahrradbeauftragten und Organisationen wie zum Beispiel dem ADFC erarbeitet.

Außerdem möchten die Sozialdemokraten geklärt wissen, ob die Einhaltung des Mindestabstands von anderthalb Metern im Ort und zwei Metern außerorts beim Überholen von Radfahrenden gewährleitet werden kann bzw. welche Konsequenzen aus dieser neuen Sicherheitsvorschrift gezogen werden müssen. Eine weitere Änderung betrifft die Radfahrer: Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt. Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren.

(NGZ)
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