Schulen in Dormagen Mehrere Inklusionsassistenten im Einsatz

Dormagen · SPD und die Grünen riefen im letzten Jugendhilfeausschuss das Thema „Inklusionsassizenz“ auf den Plan. Im vergangenen Jahr musste demnach kein Antrag auf eine solche Unterstützung abgelehnt werden. Weitere Poollösungen sind geplant.

 An der Christoph-Rensing-Grundschule in Dormagen ist eine Poollösung geplant.

An der Christoph-Rensing-Grundschule in Dormagen ist eine Poollösung geplant.

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Im vergangenen Jugendhilfeausschuss der Stadt Dormagen riefen  SPD und Bündnis90/Die Grünen das Thema Inklusionsassistenz für Kita- und Schulkinder auf den Tagesplan. Die Fraktionen forderten die Verwaltung auf, eine Reihe von Fragen zu beantworten. Wie viele Inklusionsassistenten sind in Schulen in Dormagen im Einsatz? Wie viele Anträge gab es, wie viele wurden abgelehnt und was waren die Gründe? Wie läuft das Verfahren?

Der Fachbereich Kinder, Jugend, Familien, Schule und Soziales stand Rede und Antwort. So seien im Jahr 2021 16 Kinder und Jugendliche durch eine Inklusionsassistenz unterstützt wurden. An der Realschule Hackenbroich, der Sekundarschule und der Friedensschule werde außerdem auf sogenannte Poollösungen gestetzt (Inklusionsassistenten, die einen größeren Bedarf abdecken). Eine Lösung, die nun auch für  die Christoph-Rensing-Schule und Salvatorschule geplant ist. Die Poollösung ist eine Kooperation aus Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Im Jahr 2021 sei kein Antrag auf Inklusionsassistenz über die Jugendhilfe abgelehnt worden. „Im Haushaltsjahr 2020 wurden acht Neuanträge auf Inklusionsassistenz gestellt und einer abgelehnt. Dem Bedarf des Kindes konnte mit Hilfe der Poollösung begegnet werden“, führt der erste Beigerodnete Robert Krumbein aus.

Das Vefahren: Die Eltern stellen bei dem zuständigen Bezirkssozialarbeiter einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Als Grundlage wird eine Diagnostik eines Kinder-und Jugendpsychiaters vorgesehen. Dieser muss zum einen eine Abweichung der seelischen Gesundheit des Kindes oder des Jugendlichen feststellen, zudem muss zusätzlich die Teilhabe am Leben beeinträchtigt sein. „Die Teilhabebeeinträchtigung wird von der Fachkraft im Jugendamt durch Gespräche mit dem Kind/Jugendlichen, mit den Eltern und Lehrern geprüft und es findet eine Hospitation in der Schule statt“, heißt es. Und weiter:  „Verwaltungsintern wird der Fall beraten und dann in einem Entscheidungsgremium vorgestellt.“ Das Entscheidungsgremium setzt sich zusammen aus fallverantwortlicher Fachkraft, deren Vertretern, Leitungskräften der Erzieherischen Hilfen und einem Sachbearbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

(kiba)
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