Sauberkeit und Sicherheit in Dormagen Stadt will Bußgelder verschärfen

Dormagen · Mit erhöhten Verwarngeldern möchte die Stadt Dormagen verstärkt gegen Müllsünder, uneinsichtige Hundehalter und das Füttern von Tauben und wilden Katzen vorgehen. Im Hauptausschuss am 9. April werden die Vorschläge beraten.

 Das Füttern der Tauben ist und bleibt verboten und wird in Dormagen mit 10 Euro Bußgeld belegt. Neu ist der Vorschlag, auch das Füttern von wildlebenden Katzen mit 10 Euro zu ahnden.

Das Füttern der Tauben ist und bleibt verboten und wird in Dormagen mit 10 Euro Bußgeld belegt. Neu ist der Vorschlag, auch das Füttern von wildlebenden Katzen mit 10 Euro zu ahnden.

Foto: Frank Rumpenhorst

In wenigen Wochen soll das Wegschnippen einer Zigarettenkippe auf den Boden oder das Werfen von Getränkedosen ins Gebüsch mit einem Bußgeld von 40 Euro statt wie bisher 20 Euro belegt werden. Größere Verunreinigungen schlagen dann mit 55 statt 35 Euro zu Buche. Auch das Nicht-Entfernen von Hundekot kommt die Tierbesitzer bald teurer: Statt mit 30 Euro werden die Hundehalter dann mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Neben dem Füttern von wilden Tauben soll bald auch das Füttern wildlebender Katzen zehn Euro Verwarngeld kosten. Diese Vorschläge unterbreitet der Erste Beigeordnete Robert Krumbein dem Hauptausschuss, der am 9. April um 17.30 Uhr im Ratssaal tagt.

Bereits beim Neujahrsempfang hatte Bürgermeister Erik Lierenfeld angekündigt, die Verwarngelder für die Müllsünder ebenso drastisch anheben zu wollen wie für Hundebesitzer, die sich nicht an Regeln von Sicherheit und Sauberkeit halten wollen. „Dormagen soll und muss sauberer werden“, lautete seine Forderung, die sich nicht nur auf den Bahnhof erstreckt, der oft als schlechtes Beispiel für mangelnde Sauberkeit genannt wird. Dort plant die Stadt zudem weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit und Ordnung – eine Forderung mehrerer Fraktionen, unter anderem der CDU, der die vielen weggeworfenen Zigarettenkippen auf dem Bahnhofsvorplatz buchstäblich „stinken“.

Wie Krumbein ausführt, nehme die Verunreinigung des Stadtgebietes  trotz vielfacher Aktivitäten der Verwaltung und der Zivilgesellschaft weiterhin zu, was immer häufiger zu Beschwerden aus der Bevölkerung führe: „Angefangen von dem achtlos weggeworfenen Zigarettenrest, der Getränkedose oder Verpackung bis hin zu größeren illegalen Müllablagerungen zeigen viele Menschen wenig Verantwortung für ihr Umfeld“, schreibt Krumbein in der Verwaltungsvorlage zu den neuen Verwarngeldern. Insbesondere stark frequentierte Bereiche wie die Bahnhöfe und ihr Umfeld oder die Fußgängerzone, aber auch andere öffentliche Anlagen vermitteln so ein sehr ungepflegtes Bild.

Die zurzeit ausgesprochenen Verwarngelder lägen im Vergleich zu anderen Städten am unteren Rand, so Krumbein, und würden „den rechtlichen Rahmen bei weitem nicht ausschöpfen“. Die „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Dormagen“ trägt das Datum vom 18. Juli 2013. „Mit dem neuen Vorschlag soll insbesondere Fehlverhalten geahndet werden, das negative Auswirkungen für die Sauberkeit der Stadt oder das Stadtbild hat“, erklärt Krumbein. Dabei werde der rechtlich mögliche Rahmen einer Ahndung ohne Bußgeldverfahren mit 55 Euro ausgeschöpft. Neben einer Präzisierung der Pflichten von Hundehaltern wurde das Rauchverbot und das Verbot des Konsums von Alkohol und sonstiger berauschender Mittel auf Schulhöfe außerhalb der Schulzeit ausgedehnt.

 Weggeworfene Zigarettenkippen am Bahnhof in Dormagen.

Weggeworfene Zigarettenkippen am Bahnhof in Dormagen.

Foto: CDU

Nach einer Beschlussempfehlung im Hauptausschuss soll dann der Stadtrat am 9. Mai den Beschluss fassen, damit die neue Verordnung inklusive Verwarnungsgeldkatalog noch in diesem Sommer umgesetzt werden kann.

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