Dormagen Ratsfrau: Zu wenig Ärzte für Kur-Vergabe
Dormagen · Wer eine Reha benötigt, muss sich an bestimmte Ärzte wenden. Dies kritisiert Ratsfrau Margret Steiner als ungerecht.
Wegen eines Leidens benötigte Margret Steiner eine Reha-Maßnahme, doch ihr Hausarzt konnte ihr nicht weiterhelfen. Von ihm erfuhr die CDU-Ratsfrau, dass Ärzte eine bestimmte Weiterbildung benötigen, um Leistungen verschreiben zu dürfen, die im Volksmund als Kur bezeichnet werden. Sie bekam eine Liste mit den Ansprechpartnern und wandte sich schließlich an einen Arzt in Neuss. Das Ergebnis: Margret Steiner bekam die erhoffte Maßnahme nicht bewilligt. "Ich finde das System merkwürdig. Der eigene Hausarzt kann doch am besten beurteilen, ob sein Patient eine Kur benötigt oder nicht", sagt sie.
Zwar ärgere sie sich, dass ihr die Kur nicht bewilligt wurde. Doch immerhin habe sie die Möglichkeit, diese auf eigene Kosten in ihrer freien Zeit zu unternehmen. Andere Menschen ohne entsprechenden Hintergrund würden jedoch durch das System benachteiligt, kritisiert die CDU-Politikerin. Ihrer Meinung nach gibt es keine Chancengleichheit, eine Kur bewilligt zu bekommen: Patienten, deren Arzt Kuren verschreiben darf, seien gegenüber anderen im Vorteil.
Das System, das Steiner kritisiert, existiert in dieser Form seit 1. April 2007. Seitdem dürfen nur noch Ärzte Reha-Maßnahmen verordnen, die eine bestimmte Qualifikation vorweisen können und über eine Genehmigung der Kassenärztliche Vereinigung (KV) verfügen. Die KV weist auf ihrer Internetseite für Dormagen zwölf Ärzte aus, die dies erfüllen: sechs Vertreter der Inneren Medizin, drei Allgemeinmediziner, zwei Orthopäden und einen Praktischen Arzt. Um die Befähigung zu erhalten, müssen die Mediziner an einer zweitägigen Weiterbildung teilnehmen, an deren Ende eine Prüfung steht.
Die KV Nordrhein verteidigt das Verfahren. "Es dient unter anderem der Qualitätssicherung", sagt eine Sprecherin. So existiere nun ein umfangreicher Fragebogen, den der Arzt ausfüllen muss und der anschließend noch von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden muss. Generell habe sich das System grundlegend gewandelt. "Alle zwei Jahre in Kur zu fahren, das gibt es nicht mehr", sagt die Sprecherin.
Festgehalten ist das Vorgehen in der sogenannten Rehabilitations-Richtlinie. Unter dem Punkt Ziele heißt es, dass die Richtlinie "Behinderungen (...) abwenden" soll, die Maßnahmen aber auch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein müssen. Viel mehr als vor dem Inkrafttreten der Richtlinie werde nun auf die Erfolgsaussichten der Maßnahmen — wie zum Beispiel die berufliche Wiedereingliederung — geachtet, erklärt die Sprecherin. Für Personen, die nicht oder nicht mehr berufstätig sind, seien die Chancen auf eine Reha-Maßnahme geringer.
Anders ist die Lage für Patienten, die Reha-Maßnahme im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt benötigen. Die Krankenhausgesellschaft NRW weist darauf hin, dass derartige Maßnahmen Anschlussheilbehandlung genannt werden. Diese wird beantragt durch den jeweiligen behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst. Eine solche Behandlung kann nach schweren Erkrankungen und nach Operationen wie zum Beispiel bei Krebs oder einem Schlaganfall sowie nach Unfällen erfolgen werden. Sie dauert meist drei Wochen.