Dormagen/Neuss/Düsseldorf Prozess um Schwarzarbeit in Schlachthöfen vor dem Ende
Dormagen/Neuss/Düsseldorf · Deutlich früher als geplant soll am Düsseldorfer Landgericht in der kommenden Woche der Prozess um Schwarzarbeit in Schlachthöfen in ganz Deutschland zu Ende gehen. Angeklagt sind ein 47-jähriger Unternehmer aus Neuss und sieben mutmaßliche Komplizen aus Dormagen, Pulheim, Witten, Düsseldorf und Köln.
Sie sollen gemeinsam in den vergangenen Jahren insgesamt rund 14 Millionen Euro an Steuern und Abgaben am Fiskus vorbeigeschleust haben.
Die Angeklagten selbst trugen durch ihre Geständnisse im Prozess dazu bei, dass das Verfahren entscheidend verkürzt werden kann. Das Landgericht Düsseldorf hatte ursprünglich bis mindestens Ende Januar 2011 Verhandlungstage angesetzt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sollen jetzt am Mittwoch (8. Dezember) die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gehalten werden. Das Urteil sei für den folgenden Prozesstag am Donnerstag (9. Dezember) geplant.
Der Hauptangeklagte Axel H. hatte im Verfahren eingeräumt, bis zu 1000 Schwarzarbeiter aus Rumänien an eine Vielzahl von Schlachthöfen in ganz Deutschland als Leiharbeiter verliehen zu haben. Er habe über Jahre hinweg weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsabgaben geleistet. Vielmehr habe er die rumänischen Arbeiter als "Selbstständige" geführt und sie mit Bargeld entlohnt. Das Problem der Scheinselbstständigkeit sei ihm bewusst gewesen.
Die Richterin Brigitte Koppenhöfer hatte dem 47-jährigen Neusser im Gegenzug für ein Geständnis eine Strafe von rund fünfeinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Auf dieses Angebot war der mutmaßliche Drahtzieher der Schlachthof-Schwarzarbeit eingegangen. Auch die übrigen sieben Angeklagten legten Geständnisse ab.
Die Machenschaften des Firmengeflechts waren im Mai 2006 bekanntgeworden. Damals hatten rund 500 Ermittler bei einer bundesweiten Razzia Wohnungen, Büros und Schlachthöfe durchsucht. In der Folgezeit musste die Staatsanwaltschaft eine Lagerhalle anmieten, um die sichergestellten Aktenordner unterbringen zu können.