Unglück bei einer Party Prozess um Feuerleiter-Unfall

Unglück bei einer Party · Die juristische Aufarbeitung der tödlichen Stürze von einer Feuerleiter im Sommer 2000 in Köln ist immer noch nicht abgeschlossen. Seit Montag muss sich ein Bauunternehmer aus Dormagen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Köln verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-Jährigen Baugefährdung, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Und das war geschehen: Der Unternehmer aus Dormagen montierte im Jahr 1998 und im Januar 2000 Stahlpodeste und Feuerleitern an den Rückfronten zweier Mehrfamilienhäuser in Köln.

Dabei, so wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, soll er es unterlassen haben, die jeweiligen Mauern und deren Untergründe auf die Tragfähigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus soll der Angeklagte nach den Worten der Staatsanwaltschaft Kunststoffdübel und Bauschrauben verwendet haben, die für diese Konstruktion der Feuerleiter völlig ungeeignet gewesen seien.

Im Sommer 2000 veranstalteten die Inhaber der jeweiligen Wohnungen eine Party. Einige der Partygäste betraten die Plattform an der Feuerleiter - und es kam zum Unglück. Plattform und Feuerleiter rissen ab, insgesamt fünf Menschen stürzten in die Tiefe. Ein Mieter wurde dabei getötet, vier Gäste der Party schwer verletzt. Der Angeklagte bestreitet eine Mitschuld an dem Unglück.

Insbesondere habe er sich bei der Montage der Leiter und der Plattform an die Anleitungen des Herstellers gehalten. Mehr noch: Er habe sogar stärkere Dübel verwendet als dort angegeben worden seien. Diese Anleitung, so die Staatsanwaltschaft, schreibe aber auch eine vorherige Prüfung des Mauerwerks vor, nach der dann die entsprechenden Dübel ausgesucht werden sollen. Es war nicht das einzige Unglück mit diesen Feuerleitern.

Bereits im November waren ein Immobilienkaufmann und ein Architekt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu drei beziehungsweise dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts hatten diese beiden Angeklagten allein aus Kostengründen auf die sachgerechte und sichere Montage der Feuerleiter verzichtet.

Im Sommer 2001 war es dort zu einem Unglück bei einer Party gekommen. Zwei Feiernde starben, als die Leiter mit Verankerung im vierten Stockwerk aus der Verankerung riss und sie in die Tiefe stürzten. Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil am Donnerstag erwartet. (sto)

(NGZ)
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