Dormagen/Düsseldorf Prozess nach Softair-Schüssen

Dormagen/Düsseldorf · Der Prozess um einen Dormagener, der aus einem fahrenden Auto mit eine Softair-Pistole auf Passanten geschossen haben soll, ist vertagt worden. Der Angeklagte hatte vor dem Landgericht Teile der Anklage bestritten.

Weil er aus einem fahrenden Auto mehrfach auf Passanten geschossen haben soll, muss sich seit gestern ein 21-jähriger Dormagener vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Im Sommer letzten Jahres soll Mark H. (Name geändert) mit einem Freund gemeinsam in Dormagen und Neuss unterwegs gewesen sein, um während der Fahrt Fußgänger und Radfahrer mit einer Softair-Waffe zu attackieren.

In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Neuss zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Weil er dagegen Berufung eingelegt hatte, wurde das Verfahren jetzt in Düsseldorf neu aufgerollt. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht. Ein wichtiger Zeuge fehlte, daraufhin musste das Gericht einen zweiten Verhandlungstag ansetzen. Zuvor hatte der Angeklagte weite Teile der Vorwürfe bestritten. "Er gibt an, wenn überhaupt aus Versehen Fußgänger oder Radfahrer getroffen zu haben", so der zuständige Staatsanwalt Glüsenkamp, "nach eigenen Angaben will er lediglich auf Verkehrsschilder gezielt haben." Ziel des Angeklagten sei es, eine Verurteilung nur wegen "fahrlässiger Körperverletzung" zu erreichen. "Darüber hinaus behauptet er auch, gar nicht für alle Schüsse verantwortlich zu sein", so Glüsenkamp, "einen Teil der Schüsse soll sein Begleiter im Auto abgegeben haben." Um diese Angaben zu überprüfen, wollen Gericht und Staatsanwaltschaft nun am 7. Oktober noch weitere Zeugen hören. Laut Anklage hatten Mark H. und sein Begleiter im Auto am 27. Juni letzten Jahres mit einer oder mehreren Softair-Waffen in Dormagen für Unruhe gesorgt. Mehrere Fußgänger und Radfahrer wurden völlig überraschend und unvorbereitet von kleinen Plastikkugeln getroffen, ein Opfer sogar im Gesicht. Zurück blieben schmerzhafte Rötungen, die allerdings in allen Fällen folgenlos wieder verheilt sind. Darüber hinaus soll er in Neuss im Juli vergangenen Jahres mehrere Frauen beschossen haben, die auf der Terrasse eines Schnellrestaurants gesessen hatten. Auch sie erlitten Verletzungen an den Beinen. "Angeblich fühlte sich der Angeklagte von ihnen beleidigt", heißt es in der Anklage, "er hatte zuvor nämlich ebenfalls auf der Terrasse des Schnellrestaurants gesessen."

Für die Staatsanwaltschaft ist Mark H. kein unbeschriebenes Blatt. "Er hat eine Reihe von Vorstrafen, so dass wir prüfen müssen, ob bei ihm schädliche Neigungen vorliegen", so Staatsanwalt Glüsenkamp. Spätestens am 7. Oktober wird sich zeigen, ob der 21-Jährige tatsächlich "nur" auf Schilder schießen wollte, oder ob er sich einen Spaß daraus gemacht hat, Menschen zu verletzen.

(NGZ)
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