Künstlerischer Nachlass des Malers Theo Blum Probleme bei der Unterbringung der Bilder

Künstlerischer Nachlass des Malers Theo Blum · Von Chris Stoffels

Von Chris Stoffels

Ein Schatz wird weitergereicht. Sein Werk hatte der Maler Theo Blum (1883 -1968) per Vermächtnis kurz vor seinem Tode im Jahre 1967 an die Stadt Zons vermacht. Mit der Kommunalen Neugliederung war es auf den Kreis Neuss übergegangenen, der es im Kreismuseum unterbrachte. Jetzt geht das Werk zurück an die Stadt Dormagen. Doch die weiß noch nicht so recht, was sie damit anfangen soll.

Theo Blum - der Zons-Maler schlechthin. Gelebt hat er zwar nie in der ehemaligen Zollfeste, doch sein Name ist eng mit verknüpft mit dem mittelalterlichen Städtchen, das er in vielen seiner Werke verewigt hat. Geboren in Mönchengladbach, der Wohnsitz in Köln - doch die ganze Liebe des Malers gehörte Zons, das er in Köln bekannt machte. Ein bedeutsames Zeichen der Zonser Wertschätzung für Blum war die Verleihung der Würde eines Ehrenbürgers noch vor dem Krieg. Verliehen wurde ihm die entsprechende Urkunde am 8. Juli 1932.

Der zweite Akt der Zuneigung des hoch geachteten und beliebten Landschaftsmalers folgte kurz vor seinem Tod: Per Erbvertrag vom 9. August 1967 vermachte er sein Gesamtwerk der damals selbständigen Stadt Zons. Ein schönes und wertvolles Geschenk. Allein das grafische Werk zählt nahezu 3.000 Blätter; hinzu kommen Dutzende von Ölgemälden. Das Erbe war problemlos bis zur Kommunalen Neugliederung 1975. Im Juni 1974 ging das Vermächtnis des Künstlers zunächst auf den Kreis Grevenbroich über, ein halbes Jahr später dann auf den Kreis Neuss.

Für den Kreis war der damals noch ungeordnete künstlerische Nachlass ein willkommener Grundstock für das Kreismuseum in Zons, das damals im Aufbau begriffen war. Museumsleiterin Helene Blum-Spicker organisierte die Inventarisierung des Werkes und arrangierte Ausstellungen. Zuletzt wurden 1994 die viel gerühmten Italien-Bilder Theo Blums gezeigt und war eine Ausstellung in der Partnerstadt Fürstenwalde zu sehen.

Doch das Museum konzentrierte sich vor allem auf die Zinn-Sammlung, die ständig wuchs und immer mehr Raum in den Magazinen erforderte. Doch da standen die drei wuchtigen Schubladenschränke mit dem Werk des Zons-Malers. Schließlich gab es auch rechtliche Bedenken: Unmittelbare Rechtsnachfolgerin der Stadt Zons war nicht der Kreis, sondern die Stadt Dormagen. Schließlich wurde das Nützliche mit dem rechtlichen Argument verbunden: Das Werk des Künstlers sollte wieder in das Eigentum der Stadt Dormagen übergehen. Während die Dormagener recht schnell diesen Schritt begrüßten, äußerte die Zons-Fraktion im Kulturausschuss des Kreises Neuss erhebliche Bedenken.

Und die hat einen triftigen Grund. Denn die alten Auflagen des Vertrages von 1974 sollen weiter gelten. Und darin heißt es unter anderem: "Als Stadt Zons ist jenes Gebiet zu verstehen, wie es sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vor der Kommunalen Neugliederung darstellt." Gerade dieser Passus bereitet Kopfzerbrechen. Die Stadt Dormagen hat zwar mit dem Obergeschoss der Tourismuszentrale in Zons einen würdigen Ausstellungsraum gefunden, der auch genügend Standfestigkeit für die Schubladenschränke aufweist, doch hinsichtlich der Sicherheit und des Brandschutzes könnte es erhebliche Schwierigkeiten geben.

Ein Aufrüsten der Räumlichkeiten würde gut 25.000 Mark verschlingen - eine utopische Summe angesichts der Haushaltslage. Einen Ausweg bietet das Dormagener Stadtarchiv, das ausreichend hoch versichert ist, brand- und einbruchstechnisch auf einem einwandfreien Stand ist. Der Haken: Das Stadtarchiv ist in Hackenbroich und nicht in Zons. Doch auch in dieser Frage wird verwaltungsintern ein Kompromiss angedacht: In der Tourismuszentrale werden die Bilder ausgestellt, der Rest sicher im Stadtarchiv verwahrt.

Ein Teil der Ölgemälde hängt in den Amtsstuben des Rathauses. Der Wert der Sammlung ist übrigens schwer einzuschätzen. Ein Experte gegenüber der NGZ: "Da das gesamte künstlerische Werk beim Kreis lag, ist Blum seit Jahren in keiner Galerie mehr gehandelt worden. Da lässt sich kein Marktwert ausmachen." Über den Versicherungswert wird aus begreiflichen Gründen Stillschweigen gewahrt.

(NGZ)
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