Dormagen Osterfeuer vorher anmelden

Dormagen · Für viele gehört das Pilgern zum Osterfeuer, die andächtige Stille an den Flammen zu einem gelungenen Osterfest. Wer aber selbst ein Feuer entfachen will, muss einiges beachten. Bloß aufstapeln und anzünden – das geht nicht.

 Die Hitze und das Licht locken in der gesamten Region viele Menschen zu den Osterfeuern. Oft ist es Höhepunkt der Osternacht.

Die Hitze und das Licht locken in der gesamten Region viele Menschen zu den Osterfeuern. Oft ist es Höhepunkt der Osternacht.

Foto: Nico Hertgen

Für viele gehört das Pilgern zum Osterfeuer, die andächtige Stille an den Flammen zu einem gelungenen Osterfest. Wer aber selbst ein Feuer entfachen will, muss einiges beachten. Bloß aufstapeln und anzünden — das geht nicht.

Osterfeuer haben Tradition — in manchen Regionen gehört es zum Fest wie das Nest mit bunten Eiern. Auch in Dormagen werden an einzelnen Stellen im Stadtgebiet die Brauchtumsfeuer angezündet. Doch nicht wem der Sinn nach einem spontanen Feuer steht — den muss Bernd Witschke, Fachbereichsleiter für Sicherheit und Ordnung bei der Stadtverwaltung Dormagen bremsen. "Für jedes Brauchtumsfeuer gilt eine Anzeigepflicht", betont Witschke.

Kein Feuer ohne Genehmigung also, denn schnell wir der traditionelle Gedanke zu einem Risiko — oder vorgeschoben, um anderes zu verbrennen. In vielen Kommunen ist daher die Diskussion um ein generelles Verbot der österlichen Feuer entbrannt. "In Dormagen sind Osterfeuer aber gar nicht so verbreitet", sagt Witschke. "Mit fällt eigentlich nur St. Michael ein."

Witschke und seine Kollegen unterscheiden zwischen Brauchtumsfeiern und dem Verbrennen von pflanzlichen Abfällen. "Letzteres ist verboten und muss genehmigt werden", erläutert der Fachbereichsleiter. "Und damit würden wir uns schwer tun", fügt er hinzu. Anders sieht es da bei den Brauchtumsfeuern aus, da diese einen kulturellen beziehungsweise religiösen Hintergrund haben. "Unter diesen Umständen sind Feuer gestattet", so Witschke. Die Anmeldungen solcher Feuer kämen in der Regel von Vereinen oder eben Kirchengemeinden.

Ärger gab es mit Brauchtumsfeuern bislang nicht — durch die Meldepflicht könne zuvor geprüft werden, ob es sich um ein ordnungsgemäßes Feuer handle und dass alle Vorschriften — etwa, dass nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt und keine Paletten oder gar Altreifen verbrannt würden, die Abstandsflächen groß genug seien und zwei Erwachsene als Aufsichtspersonen vor Ort seien — eingehalten würden. "Wir empfehlen auch, das Feuer erst kurz vor dem Entzünden aufzuschichten, damit sich keine Kleintiere darin einnisten", so Witschke.

Das Ordnungsamt sei zwar flexibel — eine Meldung sei aber am besten bereits einige Wochen vorher sinnvoll. Auch damit die Mitarbeiter im Vorfeld alle Schwierigkeiten ausräumen können — so gab es bislang noch keinen Ärger wegen der Feuer. In 2008 wurden der Verwaltung 42 Brauchtumsfeuer gemeldet, 2009 waren es 40. Damit sind allerdings nicht allein Osterfeuer abgedeckt — auch Kartoffel- oder St.-Martins-Feuer würden traditionell entfacht.

(NGZ)
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