Dormagen Ohne Gerichtsurteil keine Fakten schaffen

Dormagen · Mit großem Nachdruck wird die Planungsverwaltung die Bebauung im Innenbereich Am Krausberg/Hindenburgstraße derzeit nicht angehen. Das Projekt, das viel bekannter ist unter dem Namen "Bebauung Robens", könnte offensiver angeschoben werden, aber noch steht ein Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Münster aus.

 So demonstrierte Gastwirt Heinrich Robens (2. v. l.) vor über einem Jahr vor dem Rathaus gegen die Bebauung.

So demonstrierte Gastwirt Heinrich Robens (2. v. l.) vor über einem Jahr vor dem Rathaus gegen die Bebauung.

Foto: Linda Hammer

Eine Haltung, die von den Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschusses begrüßt wurde. Das betonte vor allem Hans-Joachim Woitzik, Fraktionsvorsitzender der Zentrums-Fraktion. Er ist einer der entschiedendsten Gegner dieses Vorhabens auf politischer Ebene. Woitzik verwies darauf, dass Robens "ein eigenes Gutachten hat erstellen lassen. Das sollte nach Möglichkeit allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden". Stadtplaner Nachtwey erklärte, dass ein Bauantrag bearbeitet werde, wenn denn einer gestellt werden werde.

In der Entscheidung über den Eilantrag stellte das OVG fest, dass der Bebauungsplan keine gravierende Fehler enthalte, die zu einer Nichtanwendbarkeit der Satzung führen könnte. Allerdings gebe es einen "Verkündungsmangel", der darin bestehe, dass eine zum Schallschutz genannte DIN bei der Verwaltung eingesehen werden könne. Dieser Hinweis wird nachträglich in die Planurkunde aufgenommen und der Bebauungsplan erneut veröffentlicht.

Seit geraumer Zeit läuft in Nievenheim und Umgebung die Diskussion um diese umstrittene Bebauung. Robens und viele Vereine befürchten, dass eine Bebauung hinter der Kneipe dazu führen könne, dass der Saal samt Schießstand nicht mehr so genutzt werden kann wie bisher. In weitem Umkreis ist die Gastwirtschaft Robens die einzige, die ausreichend Platz für Versammlungen bietet.

(NGZ)
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