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Dormagen Obdachlose verklagen Stadt

Dormagen · Nachdem die Stadt die Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte zu Beginn des Jahres verdreifacht hatte, haben einige Bewohner nun Klage eingereicht. Angeprangert wird neben der Gebühr der untragbare Hygienezustand.

Es sind Bilder, die in Dormagen so wohl kaum jemand erwartet hätte: Rattenfallen sind um die Holzbaracke ausgelegt, Toiletten und Duschen sind völlig verdreckt, das Zimmer, in dem die beiden jungen Gelegenheitsarbeiter hausen, ist gerade einmal 15,22 Quadratmeter groß. Die Matratze haben die Bewohner aus Platzmangel unter der Decke befestigt. Der Preis für das Zimmers am Rudolf-Harbig-Weg: 654 Euro, Nebenkosten inklusive.

Die Baracke ist eine von neun Notunterkünften der Stadt, in denen insgesamt 200 Bewohner leben, die zu Beginn des Jahres eine 200-prozentige Gebührenerhöhung verkraften mussten. Einige von ihnen, so genannte "Selbstzahler", haben nun die Stadt verklagt. "Selbstzahler sind die, die es sich mit der ARGE verscherzt haben", erklärt Jürgen Brockmeyer. Der ehemalige Kripo-Chef in Dormagen und heutige zweite Vorsitzende des Fördervereins Straberg unterstützt die Bewohner. Brockmeyer mokiert sich insbesondere über das Rechenwerk der Stadt. So rechne die Verwaltung jährlich 126 600 Euro an Personalkosten — vom Sachbearbeiter bis zum Dezernenten — in die Gebühren hinein. "Darin sind die beiden in den Notunterkünften arbeitenden Hausmeister aber noch nicht mal enthalten", sagt Brockmeyer.

Darauf zielt auch die Klage der Neusser Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hüsch & Partner ab, die die Heimbewohner vertritt. "Eine differenzierte Betrachtung der Arbeitszeiten, die die einzelnen Mitarbeiter für die Notunterkünfte aufgewandt haben, bzw. regelmäßig aufwenden, hat nicht stattgefunden." Sonstige Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit den Bewohnern von Notunterkünften seien nicht umlagefähig.

Dem widerspricht Sozialdezernent Gerd Trzeszkowski: "In diese Kostenrechnung sind keine allgemeinen Verwaltungskosten hinein gerechnet." Er verweist noch mal darauf, dass es sich nicht um eine Miete, sondern eine Nutzungsgebühr handelt. Zudem sei es ein Ziel der Stadt, die Menschen in den Wohnungsmarkt zu vermitteln. Derzeit stundet die Stadt den Selbstzahlern die Gebühr — auch weil das Gerichtsverfahren Modellcharakter für andere Kommunen haben könnte. Trzeszkowski verspicht: "Wir wollen nicht, dass die Selbstzahler in die Verschuldungsfalle geraten — eine Rechnung werden wir ihnen nicht schicken."

Jürgen Brockmeyer stört sich auch an dem schlechten Hygienezustand, den er mit Hunderten von Fotos dokumentiert hat. "Schmuddelig und abgewirtschaftet" seien die Notunterkünfte. Der Fördervereinsvize kann die Stadt nicht verstehen. Er meint: "Sogar einem Kriegsverbrecher in Den Haag wird eine 15 Quadratmeter große Zelle zugestanden."

(NGZ/rl)
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