Dormagen Obdachlose: Stadt einigt sich mit Gericht
Dormagen · Die Verwaltung muss eine neue Satzung für ihre Übergangswohnheime vorlegen. Die Abrechnung erfolgt nun nicht mehr pauschal, sondern wesentlich differenzierter als bisher, nämlich nach Person und Quadratmetern.
Als einen Erfolg kann der Neusser Cornel Hüsch den Vergleich werten, den er vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erstritten hat. Sein Mandant, ein Obdachloser, hatte gegen zu hohe Gebühren für die Wohnunterkunft geklagt. Die Stadt muss jetzt eine neue Satzung mit neuer Gebührenordnung verabschieden, wonach die Gebühren viel stärker differenziert werden müssen als bisher.
Einer der Klienten musste als Selbstzahler monatlich 327 Euro für sein knapp neun Quadratmeter großes Zimmer bezahlen. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens stellte der zuständige Verwaltungsrichter die verschiedenen Bestandteile der städtischen Satzung in Frage und regte an, in einer neuen Satzung bestimmte Hinweise zu beachten: Die Gebührenhöhe für die Unterkunft eines Obdachlosen müsse aufgrund der unterschiedlichen Bauweise der Unterkünfte differenziert werden. Ferner muss die zugewiesene Wohnfläche als Maßstab für die Gebührenrechnung gelten.
Ebenso müssen Leerstände angemessen zu Lasten der Stadt berücksichtigt werden. Entgegen einer (pauschalen) Gebühr von 337,60 Euro je Einzelperson sieht die neue Gebühr eine monatliche Benutzungsgebühr inklusiver aller Nebenkosten von 17,60 Euro pro Person und Monat und Quadratmeter für eine Unterkunft der Qualität A (12,20 Euro für Qualität B - ein Zimmer in einer Sammelunterkunft). Bei einer geschätzten Gebäudeauslastung von 70 Prozent ist mit jährlichen Gebühreneinnahmen von etwa 277 400 Euro zu rechnen. Das sind 187 600 Euro weniger als im Haushalt 2014 und folgenden Jahre veranschlagt. Dem stehen Einsparungen bei den konsum- und investiven Kosten von jährlich 74 000 Euro gegenüber.
Die Stadt beabsichtigt, nicht zuletzt auf Drängen von CDU und SPD, ihr Wohnheim-Konzept zu optimieren. Für die stark umstrittenen Container in Hackenbroich und die noch aufzugebende Baracke in Horrem wird kein neuer Standort mehr gesucht. Gleichzeitig wird das Wohnheim an der Gabrielstraße in Delrath, das seit Jahresbeginn aus der Landesbindung herausgefallen ist, demnächst mit Obdachlosen belegt.
Die dort untergebrachten Asylbewerber werden in das Wohnheim an der Rheinfelder Straße in Rheinfeld verlegt. Die Verwaltung sagt zwar zu diesem Konzept, dass der Spielraum zur sozialverträglichen Unterbringung sich dadurch einenge, andererseits spare die Stadt Dormagen jedoch die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für neue Container.
Dies bedeute auch, dass die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Kosten von 220 000 Euro für die Neuanschaffung von Containern für Obdachlose nicht mehr benötigt werden. Durch die Aufgabe der Objekte Bivetsweg/Gohr, Böttgerstraße/Hackenbroich, Theodor-Bremer-Straße/Rheinfeld und Rudolf-Harbig-Weg/Horrem reduzieren sich die laufenden Gesamtkosten dann um insgesamt rund 74 000 Euro. Ein weiterer Vorteil: Die Leerstandsquote reduziert sich von derzeit 41 auf 34 Prozent.