Dormagen Notorische Ladendiebin muss ins Gefängnis

Dormagen · Nach 16 Vorstrafen ist für eine notorische Ladendiebin (63 Jahre) jetzt Schluss mit Nachsicht. So entschied das Düsseldorfer Landgericht und schickte die Serientäterin für sieben Monate in Haft. Die Frau hatte zuletzt zwei Diebstähle in großen Lebensmittelmärkten in Dormagen begangen. Doch womöglich muss die Frau noch länger in Haft bleiben. So hat sie wegen ähnlicher Taten, angeblich begangen im Zustand absoluter Schuldunfähigkeit, noch weitere Bewährungsstrafen offen, die nun ebenfalls fällig werden könnten. Ein Gutachter machte vor Gericht außerdem deutlich, dass die Angeklagte zwar starke Depressionen und schlimme Angstzustände schildert, dass sie bei ihren Diebestouren allerdings voll verantwortlich war.

Schon das Amtsgericht Neuss hatte eine Freiheitsstrafe gegen die 63-Jährige nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt und erklärt, die Frau sei "offensichtlich durch beschriebenes Papier nicht zu beeindrucken". Ähnlich reagierte das Landgericht in der Berufung. Nach der Vielzahl der Vorstrafen dieser Angeklagten "war es an der Zeit, jetzt eine Haftstrafe zu verhängen", hieß es im Urteil.

(wuk)
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