Günstiger Wohnraum in Dormagen Acht Wohnungen sind noch frei

Dormagen · Die Stadt hatte ein Grundstück mit der Auflage verkauft, dass dort nur öffentlich geförderte Wohnungen entstehen dürfen. Die sind in der Innenstadt fast fertig – und acht noch frei. Wie man an die Wohnungen kommt.

 Bürgermeister Erik Lierenfeld und Robert Krumbein gemeinsam mit Investorin Stefanie Emrich Katzin. 
  Foto: Stadt

Bürgermeister Erik Lierenfeld und Robert Krumbein gemeinsam mit Investorin Stefanie Emrich Katzin. Foto: Stadt

Foto: Stadt Dormagen

Der öffentlich geförderte Wohnungsbau macht in Dormagen Fortschritte: Am Mittwoch, konnten Bürgermeister Erik Lierenfeld und der Erste Beigeordnete Robert Krumbein 16 neue Mietwohnungen an der Hardenbergstraße in Augenschein nehmen. 2019 hatte die Stadt das Grundstück an die Investorin Stefanie Emrich Katzin veräußert – mit der Auflage, dort ausschließlich Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen für Berechtigte der Einkommensgruppe A zu errichten. In Kürze sind die Wohnungen bezugsfertig, nur die Außenanlagen müssen noch fertiggestellt werden.

Lierenfeld zeigte sich von der guten Ausstattung der Wohnungen beeindruckt: „Alle Wohnungen verfügen über eine Fußbodenheizung, einen großzügigen Balkon und entsprechen modernsten energetischen Anforderungen.“ Die Wohnungen sollen insbesondere den hohen Bedarf an altersgerechten Wohnungen in der Dormagener Innenstadt bedienen. Die Kaltmiete für die 44 bis 67 Quadratmeter großen Wohnungen, die zum Teil rollstuhlgerecht sind, beträgt 6,20 Euro pro Quadratmeter. Acht Wohnungen sind inzwischen vermietet. „Interessierte haben weiterhin die Möglichkeit, sich für eine Wohnung zu bewerben“, betont Krumbein. „Mit dem Angebot wollen wir insbesondere Personen über 60 Jahre ansprechen.“

Voraussetzung für die Anmietung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS), der im Bereich Soziales Wohnen im Neuen Rathaus beantragt werden kann. Weitere Informationen hierzu gibt es tbei Katja Linek unter 02133 257-339 oder per E-Mail an katja.linek@stadt-dormagen.de. Online unter www.stadtdormagen.xn--wbs-chancenprfer-vzb.de/ kann man prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Die geförderten Mietwohnungen unterliegen in der Regel einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Sie dürfen während der Laufzeit dieser Bindungen nur an Haushalte vermietet werden, die zum Zeitpunkt der Vermietung Anspruch auf einen WBS haben oder einen WBS vorlegen können.  Der WBS gibt den Wohnungssuchenden nur die Möglichkeit, in eine öffentlich geförderte Wohnung zu ziehen, allerdings nicht das Recht, bei einem Vermieter eine Wohnung zu fordern.

(NGZ)
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