Mord in Friesland Verurteilte Dormagenerin geht in Berufung

Dormagen/Leeuwarden · Vor einer Woche ist eine Dormagenerin wegen Mordes an ihrem Ehemann zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Jetzt steht fest, dass der Fall erneut vor Gericht kommt.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Monika Skolimowska

Vor einer Woche ist die 35 Jahre alte Dormagenerin Jessica A. (Name geändert) in Leeuwarden in den Niederlanden wegen Mordes an ihrem Ehemann zu einer Haftstrafe von 20 Jahren (abzüglich der anderthalb Jahren Untersuchungshaft) verurteilt worden. Jetzt steht fest, dass der Fall erneut vor Gericht kommt, denn der Anwalt der Dormagenerin hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das Urteil selbst hatte Rechtsanwalt Brian De Pree nicht überrascht. „Wäre ein Freispruch in Frage gekommen, wäre meine Mandantin sicher schon vorher aus der Untersuchungshaft entlassen worden.“ Er ist vielmehr davon überrascht, dass das Gericht „wiederholt falsche und unglaubwürdige Aussagen der Verdächtigen berücksichtigt hat“. Fast alles, was sie während der Verhöre sagte, sei später durch Ermittlungen bestätigt worden. „Dann muss es ja etwas dazwischen geben“, so De Pree. Der Fall wird frühestens im nächsten Jahr noch einmal vor Gericht verhandelt.

Kostenpflichtiger Inhalt Das Gericht sah in Jessica A. eindeutig diejenige, die für die brutale Tat verantwortlich ist. Allerdings gibt es Unterschiede in der Sichtweise zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft. Für eine Mittäterschaft von Mutter und Onkel der Dormagenerin sieht das Gericht nur Hinweise, aber keine Beweise. Auch stellte es nicht die ehelichen Probleme in den Mittelpunkt, sondern das Geld. Die Täterin soll es auf die Lebensversicherung in Höhe von 600.000 Euro abgesehen haben. Als einen Beleg sieht das Gericht an, dass Jessica A. einen Termin in einer Klinik für plastische Chirurgie gemacht hatte. Dafür besaß sie kein Geld und ihr Ehemann war dagegen. Das Datum fiel genau in den Zeitraum, in dem die Familie einen Urlaub auf Malta machen wollte. „Die Witwe wusste, dass dieser Urlaub aufgrund ihrer Mordabsicht nicht stattfinden wird und sie dann über Geld verfügen würde“, so das Gericht.

(schum/LC)
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