Dormagen Moderator erhält 12.000 Euro

Dormagen · Sascha Lauterbach hat am Dienstag vor Gericht zum dritten Mal Recht bekommen.

Zweieinhalb Jahre nachdem er beim Gassigehen mit seinen Dalmatinerhündinnen Carmen und Marlene in Ückerath von entwichenen Kangalhunden angegriffen worden ist, kann der TV-Moderator Sascha Lauterbach endlich davon ausgehen, dass er Schmerzensgeld und einen Ausgleich für die ihm entstandenen Kosten für Behandlung und Rechtsvertretung erhält. Am Dienstagvormittag sprach ihm das Landgericht Düsseldorf rund 12.000 Euro zu. Und Lauterbach äußerte sich im Gespräch mit unserer Redaktion zuversichtlich, dass er das Geld tatsächlich bald bekommt.

Allerdings hatte er bisher in dieser Hinsicht keine guten Erfahrungen gemacht. Am Dienstag bekam er zum dritten Mal Recht vor Gericht. Doch nach den ersten beiden Malen hatte er kein Geld gesehen: In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuss war es im Februar dieses Jahres nur um die Geldstrafe gegangen, die der 54 Jahre alte Kangal-Halter für seine Fahrlässigkeit bezahlen musste – 900 Euro. Lauterbachs Schadenersatzansprüche mussten vom Landgericht Düsseldorf geklärt werden. Das hatte ihm im März bereits die erwähnten rund 12.000 Euro zugesprochen, weil die Gegenseite nicht zur Verhandlung erschienen war. Doch der Kangalhalter nutzte ein Hintertürchen, um sich der Zahlung zu entziehen. Innerhalb der zulässigen Frist von 14 Tagen hatte er Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das führte dazu, dass das Landgericht einen weiteren Verhandlungstermin ansetzen musste.

Die Justizbehörde hatte dazu ausdrücklich angeordnet, dass sowohl Lauterbach, als auch der Hundehalter persönlich vor Gericht erscheinen sollten. Lauterbach war da, sein Gegner nicht. Selbst dessen Anwalt war nicht gekommen. „Wir haben fast 30 Minuten gewartet. Das ist eine Missachtung des Gerichts“, findet Lauterbach. Der Richter hatte sich sogar noch die Mühe gemacht, in der Kanzlei des Anwalts der Gegenseite nachzufragen. Laut Lauterbach habe es von dort geheißen, der Mandant des Rechtsanwalts sei zum Urlaubmachen in der Türkei. Das Gericht fällte deshalb ein sogenanntes Versäumnisurteil in Abwesenheit des Kangalhalters. Der muss nun die rund 12.000 Euro berappen – sofern er sich nicht entschließt, sein Versteckspiel weiter zu betreiben. Theoretisch könnte er nämlich erneut versuchen, sich der Schadensersatzzahlung zu entziehen. Dafür müsste er vor das Oberlandesgericht ziehen. Und daran mag Sascha Lauterbach nicht glauben. „Das ganze Verfahren hat mich viel Kraft gekostet. Ich hoffe, dass jetzt endlich Ruhe einkehrt“, sagte er.

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