Missbrauchs-Fall in Dormagen Anwalt spricht von Verleumdung

Stürzelberg · Der Stürzelberger Anwalt Adolf Pamatat sieht in dem Missbrauchsfall um Pfarrer Biesenbach einige Ungereimtheiten und den Pfarrer als mögliches Opfer einer Verleumdung.

 Rechtsanwalt Adolf Pamatat spricht von einer „Verleumdung“.

Rechtsanwalt Adolf Pamatat spricht von einer „Verleumdung“.

Foto: Pamatat

In dem Fall, wo dem verstorbenen Pfarrer Gustav Biesenbach von einer Berlinerin vorgeworfen wird, sie als Kind sexuell missbraucht zu haben, erhebt ein Mitglied des Kirchenvorstands von St. Aloysius in Stürzelberg, Zweifel: „Meine Zweifel nähren sich von einigen Fakten, die allgemein zugänglich sind“, sagt Adolf Robert Pamatat. Im Kern: Pfarrer Biesenbach war zu dem vom Opfer angegebenen Zeitpunkt fast 80 Jahre alt und gebrechlich. Pamatat, der in Hackenbroich eine Rechtsanwaltskanzlei für Miet- und Wohneigentumsrecht betreibt, befürchtet: „Es besteht die Gefahr, dass der 1952 verstorbene Pfarrer Opfer einer Verleumdung ist.“