Dormagen Leitlinien sollen Korruption verhindern

Dormagen · Um Bestechung zu vermeiden, haben Stadt und Wirtschaft Regeln aufgestellt. Sie sind für Ratspolitiker, Stadtangestellte und Firmenmitarbeiter unterschiedlich. Ein Überblick, wer unter welchen Umständen Geschenke annehmen darf.

 Wer Einfluss auf Entscheider nehmen möchte, versucht das unter anderem mit Geschenken. Ein Karton mit drei Weinflaschen dürfen allerdings die meisten Angestellten nicht annehmen.

Wer Einfluss auf Entscheider nehmen möchte, versucht das unter anderem mit Geschenken. Ein Karton mit drei Weinflaschen dürfen allerdings die meisten Angestellten nicht annehmen.

Foto: DIEKER

Einflussnahme beginnt oft im Kleinen. Mit einer teuren Flasche Wein oder einer Einladung in ein nettes Restaurant versuchen Akteure, sich bei Entscheidern Sympathien zu verschaffen, die sich irgendwann bezahlt machen. Trotz einer gestiegenen Feinfühligkeit beim Thema Korruption kommt es zu Skandalen wie zuletzt die staatliche Finanzierung von Verwandten von Landtagsabgeordneten in Bayern. Ein Überblick, welche Geschenke bei Ratspolitikern, Stadtangestellten und Unternehmensmitarbeitern erlaubt sind und wo die Grenzen liegen.

Ratsmitglieder Angehörige des Stadtrats und der Ausschüsse dürfen "sozialübliche Aufmerksamkeiten" annehmen. Was das genau bedeutet, bleibt Auslegungssache. Eine konkrete maximale Summe ist nicht festgeschrieben. Eine günstige Flasche Wein gilt als "sozialüblich", eine Übernachtung in einem Hotel hingegen sollte selbst bezahlt werden. In einem Ehrenkodex haben sich die Mandatsträger 2006 auf Rechte und Pflichten verständigt. Demnach müssen sie nach dem Antritt des Mandats angeben, welchen Beruf sie betreiben, ob und in welchen Aufsichtsräten sie sitzen, welchen Kontrollgremien sie angehören und ob Beraterverträge existieren. Nach Auskunft von Bettina Giedinghagen, Leiterin der Organisation Service Recht bei der Stadt, verfügen die Ratsmitglieder über ein gutes Gefühl dafür, was erlaubt ist.

Stadtangestellte Strenger sind die Vorgaben für Mitarbeiter der Stadt. So regelt das Beamten- und Tarifrecht, was zulässig ist und was nicht. Zudem hat die Stadt Dormagen 2003 ein Antikorruptionskonzept aufgestellt. Geschenke dürfen nur angenommen werden, wenn der Dienstherr sie erlaubt hat. Eine Ausnahme bilden Zuwendungen bis zu einem Wert von 15 Euro. In diesem Fall gilt die Erlaubnis automatisch als erteilt. Generell nicht angenommen werden dürfen Geldgeschenke. Ermäßigungen für bestimmte Leistungen sind erlaubt — sofern sie sich an alle richten und ebenfalls geringfügig sind. Bettina Giedinghagen hat die Erfahrung gemacht, dass ihre Kollegen oftmals überhaupt nichts annehmen, um Verstöße ausschließen zu können.

Unternehmen Auch Unternehmen geben sich Verhaltensregeln, die meist unter dem Begriff "Compliance" (engl. für "Einhaltung" oder "Regeltreue") zusammengefasst werden. So auch die Bayer AG als einer der größten Arbeitgeber in Dormagen. Der Vorstand hat 1999 die Grundregeln für ein gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln schriftlich niedergelegt, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilt. Diese Leitlinien wurden Anfang 2004 unter dem Titel "Corporate Compliance Programm" aktualisiert und gelten in veränderter Form noch heute. Die sogenannte Bayer-Compliance-Policy enthält zehn Punkte, die weltweit verbindlich für alle Mitarbeiter gelten. Der Kernsatz: "Wir verpflichten uns zur Integrität im Geschäftsverkehr — keine Korruption." Geschenke dürfen die Mitarbeiter annehmen und ausgeben, allerdings unter Bedingungen: "Sachgeschenke, die einen Wert bis zu maximal 30 Euro haben, dürfen Bayer-Beschäftigte grundsätzlich (aber nicht gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes) anbieten, gewähren oder annehmen", teilt die Bayer AG mit. Zuwendungen in Form von Bargeld oder bargeldähnlichen Gutscheinen seien aber absolut verboten.

(NGZ)
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