Vor-Ort-Termin in Zons Tempo 70 an Aldenhovenstraße bleibt

Zons · Hinweisschild auf querende Radler und Fußgänger soll jedoch aufgestellt werden.

Gemeinsam mit Vertretern des Ordnungsamtes der Stadt Dormagen und der Kreispolizei Neuss schaute sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke am Donnerstagnachmittag an der Aldenhovenstraße erneut die Querung zur Hagelkreuzstraße an. „Weder Polizei noch Stadt oder Rhein-Kreis sind der Auffassung, dass dort die Geschwindigkeit gedrosselt werden müsste“, fasste Benjamin Josephs, Sprecher des Rhein-Kreises zusammen. Die Überprüfung der Geschwindigkeit der Autos habe keine Auffälligkeiten ergeben, auch kein unangepasstes Verhalten. Aber eine Änderung kündigte der Kreissprecher an: „Dort soll ein Hinweisschild auf querende Fußgänger und Radfahrer aufgestellt werden, um die Autofahrer mehr zu sensibilisieren.“

Am Zusammenfluss des Radweges auf die Aldenhovenstraße war Mitte Februar ein Radfahrer bei einem Unfall schwer verletzt worden, weswegen die Dormagener SPD dort eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 gefordert hatte. Dass der Rhein-Kreis das abgelehnt hatte, hatte zu enttäuschten Reaktionen der SPD geführt. So hatte Fraktionsvorsitzender Andreas Behncke ausgeführt, die SPD habe die Reduzierung der Geschwindigkeit beantragt, um die Sicherheit für querende Fahrradfahrer an dieser Stelle zu verbessern, an der es in der Vergangenheit schon öfter Unfälle mit Radfahrern gegeben habe. Behncke weiter: „Wieso am anderen Ende der Fahrradstraße bei der Einmündung auf die B 9 Tempo 50 angeordnet ist, aber auf der K 12 weiterhin Tempo 70 gefahren werden darf, obwohl die Radfahrer hier die Fahrbahn queren müssen, kann man keinem Bürger plausibel erklären.“

Die Dormagener Stadtverwaltung hatte bereits zum Hauptausschuss am 28. Juni mitgeteilt, dass sie keine besonderen Gründe für eine Reduzierung auf 50 Kilometer pro Stunde an der Querungshilfe sehe. „Die Unfallsituation ist unauffällig“, wies sie im Juni auch darauf hin, dass der schwere Radunfall nicht auf überhöhte Geschwindigkeit des Autos zurückzuführen sei. Eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung vom 6. bis 11. Juni habe zudem ergeben, dass das Höchsttempo unterschritten worden und die Mehrheit der Kraftfahrer angepasst gefahren sei. Trotzdem hatten die Hauptausschussmitglieder im Juni einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu bitten, als verkehrssichernde Maßnahme für querende Radfahrer die Senkung der Höchstgeschwindigkeit mit dem Straßenbaulastträger, dem Rhein-Kreis Neuss, abzustimmen und anzuordnen. Diese Senkung wurde vom Kreis abgelehnt.

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