Dormagen Landgericht: Woitzik ist Zentrums-Chef

Dormagen · Das Dormagener Urgestein Gerhard Woitzik ist rechtmäßiger Bundesvorsitzender der Zentrumspartei. Das hat das Landgericht Düsseldorf jetzt entschieden und damit die Ankündigung der mündlichen Verhandlung Anfang Februar bestätigt.

Hintergrund des Rechtsstreit ist ein Streit zwischen zwei Flügeln der Partei, auf der einen Seite Gerhard Woitzik, auf der anderen Ewald Jaksch, Chef des Landesverbands Baden-Württemberg. Auf der Mitgliederversammlung am 19. Februar 2011 war es zum Streit zwischen beiden Gruppen gekommen. Daraufhin hatte Jaksch zur Parallelwahl aufgerufen und sich selbst im Gasthof "Jägerhaus" zum Vorsitzenden der Bundespartei wählen lassen.

Die Wahl Jakschs sei nicht entsprechend der Parteisatzung erfolgt, meinte nun das Gericht. Sie habe damit keinen rechtlichen Bestand. Bei Jakschs Wahl sei die laut Satzung der Partei erforderliche Ladungsfrist zu einer Bundesmitgliederversammlung von sechs Wochen nicht eingehalten worden, schreibt Pressedezernent Andreas Vitek.

Spontane Wahl im Gasthof

Seine Wähler hätten sich am Nachmittag des 19. Februar 2011 nämlich spontan im Gasthof "Jägerhaus" zusammengefunden. Zudem sei die satzungsgemäß vorgesehene Öffentlichkeit nicht gewahrt worden.

Streit um die Wahl des Bundesvorsitzenden hatte es bereits im Jahr 2009 gegeben. Das Bundesschiedsgericht der Partei hatte deshalb festgestellt, dass die Mitgliederversammlung im Februar 2009 –sie hatte damals Gerhard Woitzik gewählt – nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Die Einladung sei nicht rechtzeitig erfolgt.

(NGZ)
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