Dormagen Landgericht: Woitzik ist rechtmäßig Zentrumschef

Dormagen · Gerhard Woitzik ist rechtmäßiger Bundesvorsitzender der Zentrumspartei. Diese eindeutig geäußerte Auffassung des Landgerichts Düsseldorf konnte der 83 Jahre alte Dormagener gestern Mittag mit nach Hause nehmen.

 Gerhard Woitzik, Anwalt Alois Degler, Michael Möller (v.l.).

Gerhard Woitzik, Anwalt Alois Degler, Michael Möller (v.l.).

Foto: K. Schumilas

Geklagt hatte der Landesverband Baden-Württemberg um seinen Vorsitzenden Ewald Jaksch, der seinerseits den Anspruch auf den Bundesvorsitz erhob und diesen per Gericht bestätigt haben wollte. "Diese Illusion muss ich Ihnen nehmen", sagte der Vorsitzende Richter der 6. Zivilkammer, Joachim Matz. "Es spricht alles dafür, dass Gerhard Woitzik der rechtmäßige Vorsitzende ist."

Unmittelbar nach der Sitzung meldeten sich Woitzik-Gegner per Mail zu Wort. Sie sprechen von einem "Karnevalsurteil" und bestreiten, dass Woitzik der rechtmäßige Bundesvorsitzende ist.

In der mündlichen Verhandlung wurde die Zuspitzung des seit 2005 andauernden parteiinternen Streits deutlich. Am 19. Februar 2011 wählte die Mitgliederversammlung (58 Teilnehmer von bundesweit 600 Mitgliedern, davon 180 in Dormagen) in Fulda Woitzik zu ihrem Vorsitzenden.

Der anfängliche Versammlungsleiter Ewald Jaksch, der kritisierte, dass nicht alle Anwesenden Mitglied seien beziehungsweise ihren Beitrag nicht an den Bundesschatzmeister entrichtet hätten, schloss vorzeitig die Versammlung.

Zusammen mit anderen zog er vom Hotel "Holiday Inn" in die Gaststätte "Jägerhof", wo ein Dutzend Mitglieder ihn zum Vorsitzenden wählten. Richter Manz betonte, dass Jaksch keine Befugnis hatte, die Versammlung ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung, "dem wichtigsten Gremium", zu beenden.

Dass die Parallel-Veranstaltung samt Wahlen keine rechtliche Bedeutung habe, erkläre sich schon dadurch, dass keine Einladungsfrist gewahrt und kein Tagungsort bekannt gegeben wurde. Auch gebe es keine haltbaren Hinweise darauf, dass Mitglieder "zwingend" ihren Beitrag an den Bundesschatzmeister zu entrichten haben und nicht auch an Orts- oder Landesverband.

Das Gericht schlug, um Kosten zu dämpfen, einen Konsens vor: Der Hauptantrag ist gescheitert, Woitzik ist (wie schon von 1974 bis 1986 und 1996 bis 2009) Bundesvorsitzender und die Gerichtskosten werden anteilig von beiden Seiten getragen. Das lehnte Woitzik gestern strikt ab: "Mit diesen Leuten gibt es keine Vereinbarung", sagte er unserer Zeitung. Das Gericht wird am 28. Februar sein Urteil verkünden. Der Dormagener strahlte: "Jetzt können wir durchstarten: Zehn bis 15 Prozent der Nichtwähler sympathisieren mit uns." Woitzik will 2013 erneut kandidieren.

(NGZ/rl)
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