Dormagen Kreisweite Regelung für Kanal-Tüv gesucht

Dormagen · Die Dichtheitsprüfung sorgt für Gesprächsbedarf. Am 18. März soll es ein Treffen aller Kreis-Kommunen geben. Neuss jedoch hat bereits abgesagt.

Beim Kanal-TÜV wird geprüft, ob die Abwasserleitungen dicht sind. Ein solcher Test kostet zwischen 300 und 500 Euro.

Beim Kanal-TÜV wird geprüft, ob die Abwasserleitungen dicht sind. Ein solcher Test kostet zwischen 300 und 500 Euro.

Foto: J. Venn

Die vom Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen verabschiedete Gesetzesänderung zur Dichtheitsprüfung sorgt nicht nur bei den Hausbesitzern für Verunsicherung. In den Rathäusern ist der Gesprächsbedarf groß. Auch die Dormagener Stadtverwaltung wird an einem Gespräch von Vertretern der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss teilnehmen, das der Jüchener Bürgermeister Harald Zillikens angeregt hat. Als Termin ist der 18. März avisiert. Dormagens Stadtpressesprecher Harald Schlimgen erklärt: "Für uns wird Gottfried Koch, der Leiter der Technischen Betriebe Dormagen, an dem Treffen teilnehmen." Der Neusser Bürgermeister Herbert Napp hingegen würde eine Teilnahme nur als Höflichkeitsbesuch ansehen. "Ich sehe derzeit keinerlei Handlungsbedarf", sagt er. Im Neusser Rathaus wird mit Klagen gegen die Änderung des Landeswassergesetzes gerechnet, die sich zum Teil auch schon abzeichnen. Bevor die Bürger also mit großem Aufwand angeschrieben werden, will Napp erst den Ausgang dieser gerichtlichen Überprüfung abwarten.

Dormagen: Kreisweite Regelung für Kanal-Tüv gesucht
Foto: Technische Betriebe Dormagen

Ziel des von Zillikens angeregten Gesprächs sollte eine kreisweit möglichst einheitliche Regelung für die Dichtheitsprüfung sein. Nach der Gesetzesänderung überlässt es die Landesregierung den Kommunen, ob die Hausbesitzer außerhalb von Wasserschutzgebieten überhaupt eine Dichtheitsprüfung durchführen müssen. Diese Nicht-Regelung kritisiert der Dormagener Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann stark: "In der Frage, wie man mit Hausbesitzern außerhalb der Wasserschutzzone umgeht, schiebt das Land den Schwarzen Peter den Kommunen zu." Nun müssten die Städte und Gemeinden versuchen, eine "möglichst bürgerfreundliche Lösung" zu vereinbaren, die die Hausbesitzer nicht noch stärker belastet. Allein die Tatsache, dass jetzt ein solches Gespräch der Kommunen im Rhein-Kreis nötig sei, werfe ein schlechtes Licht auf die Gesetzesänderung. Jüchens Bürgermeister Zillikens stellt in ironischem Ton klar: "Die Landesregierung hat die Kommunen geradezu damit beglückt, ihnen diese Entscheidung zu überlassen." Denn es werde Härtefälle geben – zum Beispiel, wenn eine Straße zum Teil in und zum Teil außerhalb eines solchen Wasserschutzgebietes liegt. "Das dürfen wir dann erklären, und dafür ist eine möglichst einheitliche Regelung im Rhein-Kreis sinnvoll", meint Zillikens. Wenn jede Kommune ihr eigenes Süppchen koche, würde die Dichtheitsprüfung erst recht immer schwerer nachvollziehbar.

Dormagen: Kreisweite Regelung für Kanal-Tüv gesucht
Foto: dpa, Frank Rumpenhorst
Dormagen: Kreisweite Regelung für Kanal-Tüv gesucht
Foto: A. Woitschützke

In Dormagen sind viele Hausbesitzer betroffen, wie Thomas Wedowski, Leiter Stadtentwässerung, erklärt: "Wir haben einen hohen Anteil an Wasserschutzgebieten." Laut Satzung müssten in den Häusern in den Wasserschutzzonen, deren Leitungen vor 1965 installiert wurden, die Dichtheitsprüfungen bis zum 31. Dezember 2013 erfolgt sein. "Diese Frist wird jetzt natürlich vom neuen Gesetz überstimmt, so dass diese Hausbesitzer bis 2015 Zeit haben", sagt Wedowski. Für die anderen Häuser in den Wasserschutzzonen gilt eine gesetzliche Prüffrist bis 2020. Für die Häuser außerhalb der Zonen gibt es keine Regelung.

(NGZ)
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