Dormagen Kreis: Tannenbusch erfüllt Zoo-Auflagen

Dormagen · Das Kreisveterinäramt hat gestern das Hauptargument der SVGD zur Rückgabe der Zoo-Genehmigung widerlegt. Tier-Liste wird erstellt.

 Die Tiere im Tierpark Tannenbusch wurden gestern gezählt. SDW-Vorsitzender Marc Pellekoorne bei Führungen mit Kindern.

Die Tiere im Tierpark Tannenbusch wurden gestern gezählt. SDW-Vorsitzender Marc Pellekoorne bei Führungen mit Kindern.

Foto: ON

Die Entscheidung über eine Rückgabe der 2005 erteilten "Zoo-Genehmigung" für den Tierpark Tannenbusch liegt beim Betreiber, der Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD), und dem Eigentümer der Tiere, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) Dormagen. Der Rhein-Kreis Neuss hat gestern nach einer Besichtigung im Tierpark Tannenbusch die von der SVGD geäußerten Befürchtung, als Zoo "erheblichen finanziellen Mehraufwand" in Forschung und Zucht stecken zu müssen, widerlegt: "Die Auflagen an Zoos werden im Tannenbusch durch Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten erfüllt", sagte Tierärztin Dr. Annette Kern vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss. Statt Forschung oder Zucht reichen die bisher angebotenen Praktika und Seminare aus. Das hatte SDW-Vorsitzender Marc Pellekoorne bereits vorige Woche erklärt.

Dormagen: Kreis: Tannenbusch erfüllt Zoo-Auflagen
Foto: Stefan Emrich

Gestern Morgen haben sich Dr. Annette Kern und Kreis-Veterinäramtsleiter Dr. Frank Schäfer im Tierpark Tannenbusch ein Bild von der Tierhaltung gemacht. "Wir prüfen, ob die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden", sagte Kern am Nachmittag. Dabei geht es auch um Überpopulation, zum Beispiel bei den Heckrindern, für die die SDW eine Gehegevergrößerung angeregt hatte, die aus Kostengründen nicht erfolgte.

Jetzt wertet der Kreis die Zahlen aus. "Dann erstellen wir eine Liste, welches Tier von einer Rückgabe der Zoo-Genehmigung betroffen wäre", sagte Kern. Sie hofft, bis zur Aufsichtsratssitzung der SVGD am 16. Oktober die Liste vorlegen zu können. Die Zoo-Genehmigung hatte das Kreisveterinäramt 2004 nach einer Gesetzesänderung den betroffenen Tierpark-Betreibern empfohlen. Laufende Kosten entstehen durch sie nicht.

Geregelt wird die erlaubte Tier-Anzahl ohne Zoo-Genehmigung durch den Paragrafen 42 des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem steht, dass außer maximal fünf Schalenwildarten (Wildschweine, Damwild, Rotwild, Mufflons) noch 20 Tiere anderer wildlebender Arten gehalten werden dürfen. Wie Marc Pellekoorne, der bisher von fünf statt 20 Einzeltieren ausging, ausführt, bleibt eine hohe Zahl an Tieren, die dann abgeschafft werden müssten: "Dann müssen wir mehr als 40 Tiere abgeben, das beträfe unter anderem Enten, Gänse, Störche und andere Vogelarten."

Nachdem die SPD Dormagen und die SDW vorige Woche vehement für den Erhalt des Tierparks in seiner heutigen Form eingetreten waren, hatte SVGD-Geschäftsführer Ulrich Pfister erklärt, keineswegs sei geplant, den Tierbestand über die Vorgaben für eine artgerechte Haltung hinaus zu reduzieren und die Artenvielfalt einzuschränken. Er sah die Anforderungen an wissenschaftliche Forschung nicht erfüllt. Die SVGD werde sich an den Empfehlungen des Kreises orientieren.

(NGZ)
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