Dormagen Konverter: Gesetzentwurf schwächt Kaarster Position

Dormagen · Können die Gohrer und Broicher aufatmen? Es könnte sein, dass ihr Kampf gegen den Bau des umstrittenen Stromkonverters in ihrer Nähe nun durch die vorbereitete Änderung des Landesplanungsgesetzes erfolgreich ist. Die vom Netzbetreiber Amprion als Favorit benannte sogenannten Dreiecksfläche in Kaarst könnte demnach auch ohne Einverständnis der Kommune bebaut werden. Das schwächt die Kaarster Position und stärkt die der Gohrer. So sieht der Kaarster Bürgermeister Franz-Josef Moormann die Planungshoheit der Stadt in Gefahr.

Der Paragraf 16 des Entwurfs regelt das für den Konverterbau wohl notwendige Zielabweichungsverfahren. Bislang setzt das Gesetz ein Einvernehmen der betroffenen Kommune voraus, wenn auf ihrem Gebiet von den Festlegungen des geltenden Regionalplans abgewichen werden soll. Die Neufassung sieht nur noch eine Entscheidung im Benehmen mit der Gemeinde vor, was kein Einverständnis mehr voraussetzt. Das gilt nicht nur für den Konverterbau - aber auch.

Zur Einbindung der Gleichstromleitung von Osterath nach Baden-Württemberg will der Netzbetreiber Amprion auf der Kaarster Dreiecksfläche - an der Grenze zu Osterath, zwischen A 57, Bahnlinie und L 30 - einen Konverter errichten, der Strom aus Kraftwerken in Gleichstrom wandelt. 2019 soll das Atomkraftwerk Philippsburg vom Netz gehen, bis dahin müssen Leitung und Konverter stehen. Mit dem Bau soll 2018 begonnen werden.

Der Umwandler benötigt eine Fläche von 360 mal 270 Metern, die Hallen sind rund 18 Meter hoch. Im gültigen Regionalplan ist die wegen der Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung (etwa 1 bis 1,3 Kilometer, je nach Standort) favorisierte Kaarster Fläche für den Sand- und Kiesabbau vorgesehen - eine Zuordnung, die revidiert werden muss.

(juha/cw-)
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