Dormagen Kino-Prügelei: Urteil hat Bestand

Dormagen · Mit einer Bewährungsstrafe ist Freitag am Düsseldorfer Landgericht der Prozess um eine ungewöhnliche Schlägerei in einem Dormagener Kino zu Ende gegangen. Ein 43-jähriger Dormagener wurde wegen Körperverletzung zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

 Der Angeklagte mit Rechtsanwalt Selim Tasci (l.).

Der Angeklagte mit Rechtsanwalt Selim Tasci (l.).

Foto: Pesch, Marc

Er hatte im "Dormacenter" einen Kino-Mitarbeiter verprügelt, nachdem dieser seinen Sohn zurechtgewiesen hatte. Der Prozess war am Freitag indes innerhalb weniger Minuten beendet. Der Grund: Nachdem der Dormagener zunächst gegen das Urteil aus erster Instanz am Neusser Amtsgericht noch Berufung eingelegt hatte, zog er diese Freitag überraschend zurück. Offenbar hatte es ihm zu denken gegeben, dass auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatte. Hätten die Richter in Düsseldorf die Tat nicht nur als "einfache Körperverletzung", sondern sogar als "gefährliche Körperverletzung" gewertet, wären weit mehr als vier Monate Haft auf Bewährung möglich gewesen. Da der Angeklagte sein Vergehen aber mittlerweile offenbar einsieht, wollte auch die Staatsanwaltschaft den Fall auf sich beruhen lassen — auch sie zog die Berufung zurück.

Zum Streit im "Dormacenter" war es gekommen, weil der Sohn des Angeklagten dort mit einem Ball und einer Kastanie gespielt hatte. Ein 33-jähriger Kino-Mitarbeiter hatte ihn gebeten, dies zu unterlassen, um Teile der Dekoration nicht zu beschädigen. Dieses "Maßregeln" wiederum passte seinem Vater überhaupt nicht. Er wurde zum "Prügel-Papi", stieß den Angestellten zu Boden und trat und schlug auf ihn ein.

Das Opfer erlitt Brüche und Prellungen, der Sohn des 43-Jährigen musste alles mit ansehen. Neben der Bewährungsstrafe wurde die Tat für den Dormagener auch noch teuer. Dem Opfer hat er nämlich ein Schmerzensgeld gezahlt — insgesamt 1200 Euro.

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